EU-Recht - Euro-Rettungschirm

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Tschuri Cazzino
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EU-Recht - Euro-Rettungschirm

Beitrag von Tschuri Cazzino » 09.01.2014, 14:37

Die EZB vergab im Rahmen des Euro-Rettungsschirmes Kredite an Länder und kaufte Staatsanleihen. Als Sicherheiten wurden wertlose Vermögensgegenstände akzeptiert (Z.B Anleihen mit 8000 Jahren Laufzeit).

Dazu habe ich folgende Fragen:
1) Sind diese Kreditvergaben und Anleihenkäufe legal?
2) Bei welcher EU- oder nationalen Behörde kann ich eine Anzeige wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung erstatten.
3) Wer ist in der EZB berechtigt Anleihenkäufe und Kreditvergaben durchzuführen? Sind diese Personen durch Immunität geschützt?
4) Sind diese EZBler rechtlich anders zu behandeln, als Bankangestellte, die wissentlich wertlose Gegenstände als Sicherheit für einen Kredit an einen Privaten oder eine Firma akzeptieren? Oder anders gefragt: Wenn ich einen Bankangestellten als Komplizen finde, der mir für ein gebrauchte Unterhose als Sicherheit € 100.000 Euro Kredit gewährt, macht sich dieser Bankangestellte strafbar?



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