Notariatsakt Wohnungsgebrauchsrecht
Verfasst: 08.01.2014, 18:07
Hallo Forum!
Habe eine Frage zu einem Notariatsakt, genauer gesagt zu einem Schenkungsvertrag mit Inhalt Grundstück und Immobilien.
Vertrag wurde unterzeichnet von der Geschenknehmerin, den Geschenkgebern, Notar.
Wenn jetzt die Geschenkgeber sich selbst und ihren Kindern ein Wohnungsgebrauchsrecht in einem Gebäude eingeräumt haben (nicht im Grundbuch eingetragen), wielange hat dieses Wohnungsgebrauchsrecht dann Gültigkeit? Bei den Geschenkgebern ist es klar, solange sie leben. Wie sieht es aber bei den Kindern aus wenn deren Eltern (die Geschenkgeber) verstorben sind, hat das Wohnungsgebrauchsrecht für sie dann noch immer Gültigkeit?
Der Notar sagt Nein, der Anwalt sagt Ja. Was meint ihr?
xx liebe grüße
Habe eine Frage zu einem Notariatsakt, genauer gesagt zu einem Schenkungsvertrag mit Inhalt Grundstück und Immobilien.
Vertrag wurde unterzeichnet von der Geschenknehmerin, den Geschenkgebern, Notar.
Wenn jetzt die Geschenkgeber sich selbst und ihren Kindern ein Wohnungsgebrauchsrecht in einem Gebäude eingeräumt haben (nicht im Grundbuch eingetragen), wielange hat dieses Wohnungsgebrauchsrecht dann Gültigkeit? Bei den Geschenkgebern ist es klar, solange sie leben. Wie sieht es aber bei den Kindern aus wenn deren Eltern (die Geschenkgeber) verstorben sind, hat das Wohnungsgebrauchsrecht für sie dann noch immer Gültigkeit?
Der Notar sagt Nein, der Anwalt sagt Ja. Was meint ihr?
xx liebe grüße