UVS
Verfasst: 10.07.2005, 18:15
Ich habe eine kurze Frage:
Wenn man gegen einen Erlass einer Behörde Einspruch erhebt, und das ganze vor dem UVS landet, und ich als Kläger Recht bekomme; wer zahlt die mir entstandenen Kosten?
Welche Möglichkeiten gibt es die Prozeßkosten erstattet zu bekommen?
Hoffe auf eine Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Wenn man gegen einen Erlass einer Behörde Einspruch erhebt, und das ganze vor dem UVS landet, und ich als Kläger Recht bekomme; wer zahlt die mir entstandenen Kosten?
Welche Möglichkeiten gibt es die Prozeßkosten erstattet zu bekommen?
Hoffe auf eine Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen