Eine Liegenschaft wurde zwischen 3 Personen unterschiedlich aufgeteilt.
Ich habe dabei die wenigsten Anteile. Welche Rechte stehen mir zu? Kann ich ohne Absprache mit den anderen Miteigentümer einen Teil der Liegenschaft nutzen?
Mehrere Eigentümer - Rechte
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, so richtet sich die Verteilung des Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge. Die unterschiedliche Aufteilung ist daher durchaus möglich, wenn zB der Ehegatte des Verstorbenen bereits Hälfteeigentümer war. Somit fällt nur mehr die im Eigentum des Verstorbenen befindliche Hälfte in den Nachlass und diese Hälfte ist dann auf die weiteren Erben aufzuteilen.
Ist ein Ehegatte vorhanden, erhält dieser ein Drittel, die Kinder die restlichen zwei Drittel. Dieses wird nach Köpfen geteilt. (zB bei zwei Kindern erhält jedes 1/3, bei drei Kindern jedes 2/6 usw )
Die Nutzung muss mit den anderen abgesprochen werden, da diese ja anteilsmäßig Miteigentümer sind. Je nach Grundstücksgröße und Verwertungsabsicht würde ich zu einer Realteilung raten. Ihr Grundstücksanteil wird aus der Gesamtliegenschaft herausgemessen und erhält eine eigene Grundbuchseinlage.
Ist ein Ehegatte vorhanden, erhält dieser ein Drittel, die Kinder die restlichen zwei Drittel. Dieses wird nach Köpfen geteilt. (zB bei zwei Kindern erhält jedes 1/3, bei drei Kindern jedes 2/6 usw )
Die Nutzung muss mit den anderen abgesprochen werden, da diese ja anteilsmäßig Miteigentümer sind. Je nach Grundstücksgröße und Verwertungsabsicht würde ich zu einer Realteilung raten. Ihr Grundstücksanteil wird aus der Gesamtliegenschaft herausgemessen und erhält eine eigene Grundbuchseinlage.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 180 Gäste