Hallo Community.
Vor 3 Jahren hatte ich eine Schlägerei, bin als geschädigter ausgestiegen.
Hab damals RA konsultiert, hat einige Briefe geschrieben.
Da der täter noch mehrere Delikate offen hat, wurde meine Sache in den Hintergrund gerückt und wird so wie es aussieht nicht weiter beachtet.
Jetzt stellt der RA eine Rechnung über € 1,300.-.
Den Betrag kann ich nciht sofort zahlen, deswegen habe ich ein Angebot für eine Ratenzahlung gemacht.
RA stimmt zu, jedoch kalkuliert er gleich saftige € 100,- für "Verwaltungsaufwand" dazu.
Meine Fragen:
1. Darf er das alles überhaupt verrechnen, wenn die Bemühungen keinerlei Früchte gezeigt haben.
2. Darf er dann noch 100 € auf den Betrag hinzuaddieren ?
lg
Vorfall Körperverletzung / Anwaltshonorar
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