Aufbewahrunspflicht für Honorarnoten

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sojusnik
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Aufbewahrunspflicht für Honorarnoten

Beitrag von sojusnik » 10.12.2013, 15:02

Herzliches Hallo!

Als Gewerbetreibender stelle ich regelmäßig Honorarnoten aus. Habe in Erinnerung, dass die Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen derzeit 7 Jahre beträgt. Deshalb sollten innerhalb dieses Zeitraumes, unter anderem, die ausgestellten Honorarnoten zur Einsicht vorliegen, aber in welcher Form? Müssen sie zwingend ausgedruckt und archiviert werden, oder können die Honorarnoten im Word-Format auf dem PC abgespeichert sein?

Danke im Voraus!



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