Gesetzesmediatisierung

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Mururmir
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Registriert: 09.12.2013, 23:09

Gesetzesmediatisierung

Beitrag von Mururmir » 09.12.2013, 23:19

Hallo!

Kann mir jemand erklären was die Gesetzesmediatisierung im nachfolgenden Satz bedeutet?

"In der Sache selbst standen einander zwei Grundmuster antagonistisch gegenüber: ein individualrechtliches Konzept auf der einen und das Modell einer Gesetzesmediatisierung leistungsstaatlicher Garantien auf der anderen Seite"

Ich bin mir sicher hier befinden sich genug kluge Köpfe die dies Verständlich erklären könnten.

Vielen Dank im Voraus!



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 10.12.2013, 01:59

Bei einem individualrechtlichem Konzept wird versucht für eine ganz bestimmte Angelegenheit oder einen ganz bestimmten Bereich extra ein Gesetz zu schaffen. So wurde zum Beispiel für den Bereich Familienrecht bezüglich der Kinder das Kindschaftsrecht geschaffen.
Die Gesetzesmediatisierung hingegen möchte ein bereits vorhandenes Gesetz auflösen und dessen Normen in einem anderen Gesetz verankern. So wurde zum Beispiel das Kindschaftsrecht einfach bei einer Novellierung des ABGB in diesem verankert und zwar im ersten Teil des dritten Hauptstücks.

Die deskriptive Aussage, dass ein individualrechtliches Konzept gegensätzlich (oder antagonistisch) zu einer Gesetzesmediatisierung steht, ist demnach wahr. Ach ja und scheinbar geht es hier um leistungsstaatliche Garantien.

In wie fern Sie damit glücklich werden sei dahingestellt.

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