Gericht behindert Gutachter ?

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rechtmussrechtbleiben
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Gericht behindert Gutachter ?

Beitrag von rechtmussrechtbleiben » 07.12.2013, 10:21

Sozialgericht Wiener Neustadt, BU-Pensionsverfahren, Behindert das Gericht einen eigenen Gerichtsgutachter ?

In meinem gegenständlichen Verfahren erlangte ich eine überraschende, negative Erkenntnis!
Im Verfahren gab es etwa 1 Dutzend Gutachten von etwa 1/2 Dutzend Gutachtern.
Nach Überprüfung sehe ich die GA des HNO, des DERMA und des BERUFSKUNDLERS als korrekt, wenn auch fallweise zu geringen Teilen nicht vollständig, resp. unscharf.
Schwer kritisieren muss ich nach fachlicher Überprüfung die GA des ORTOP. und des PSYCHOL. Aber dazu noch im Detail.
Aber jetzt zu der Erkenntnis!
Ich habe zahlreiche, bestens dokumentierte, auf gleicher/höherer fachlicher Ebene stehender Beweismittel in das Verfahren eingebracht/resp. der Richterin Mag.B. übermittelt!
Als ich den Beruskundler befragte warum diese Beweismittel nicht in seinem Gutachten zu finden sind, erhielt ich zur Antwort: Er dürfe in seinem Gutachten nur die Gutachten anderer vom Gericht bestellter Gutachter verwenden(!).

Das empfand/und empfinde ich als ungeheuerlich (!).
Da wird ein Gerichtsgutachter, der laut Gesetz "frei, unabhängig, nach bestem Wissen und Gewissen" ein Gutachten erstellen soll/muss (!) bei seiner Arbeit eingeschränkt/behindert (!).

Ich konnte im RIS kein Gesetz, keine §§ und keine OGH-Erkenntnisse finden, die derartiges erlauben/vorschreiben.
Frage an rechtskundige Leser: in welchem Gesetz, welchem der §§ oder OGH-Erkenntis ist das legitimiert?

Ich erkenne da einen eindeutigen, schweren Verstoß gegen das "umfassende Willkürverbot" !

Es gilt die Unschuldsvermutung!



Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.12.2013, 10:58

Auch die von Gerichtsgutachtern erstellte Gutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung des Gerichts!

rechtmussrechtbleiben
Beiträge: 21
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Jaja, die freie Beweiswürdigung.........

Beitrag von rechtmussrechtbleiben » 11.12.2013, 12:56

Aber, was nicht in den Akten ist existiert nicht ! Wenn also der Berufskundler nicht auf Privatgutachten zugreifen darf kann er nichts in sein Gutachten aufnehmen. Da ein Gerichtsgutachtergutachten also ein Beweis ist, ist es eine starke Waffe Privatgutachten auszuschließen! Denn dann wird das nicht zum Beweis!

Also Rechtskundige! Wo ist das Gesetz, die Verordnung welche diese Diskriminierung erlaubt??? Bitte um Manduktion!
:?:

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