Seite 1 von 1

Baurecht, - Lift Penthouse

Verfasst: 03.12.2013, 10:01
von Erichwander
Hallo

Ich hoffe ihr könnt folgenden sachverhalt für mich aufklären :)

A besitzt in einer wohnanlage das penthouse, aber der lift reicht nur bis zum 4 und nicht bis zum 5 stock. jetzt will die hausgemeinschaft in naher zukunft den lift vollständig erneuern (größer). A hat sich überlegt etwas geld zuzuschießen damit der lift bis zum 5 stock ausgebaut wird da er jetzt scho 60 ist und es ihm wahrscheinlich mit jedem jahrzehnt schwerer tällt die stiegen zu bewältigen.

jetzt habe ich mir aber überlegt, ob die hausgemeinschaft den lift nicht aus gründen der barrierefreiheit oder der behindertengerechtigkeit ausbauen MUSS ohne geld zuschießen zu müssen.

lg
erich wander

Verfasst: 03.12.2013, 17:18
von Erichwander
also ich hab mich ein bisschen schlau gemacht im internet und bei neuen gebäuden wird es wohl so sein,dass man einen lift bis nach oben bauen müsste.

nur welche gesetze bei einem (lift)umbau herangezogen werden weiss ich nicht

Verfasst: 07.12.2013, 10:43
von Erichwander
weiß keiner rat?