Schadenersatzforderung nach grober Fahrlässigkeit
Verfasst: 02.12.2013, 22:18
Guten Abend!
Ich hätte eine Frage zu folgender Situation:
Ehrenamtlicher freiwilliger Helfer zerstört unter grober Fahrlässigkeit (Trunkenheit am Steuer) ein Einsatzfahrzeug. Gibt es eine Regelung die den Schadenersatz an die Freiwillige Hilfsorganisation in der Höhe festlegt / beschränkt. In welchem Gesetz kann man das nachlesen.
Herzlichen Dank für die Auskunft bereits im Voraus.
Mfg
HS
Ich hätte eine Frage zu folgender Situation:
Ehrenamtlicher freiwilliger Helfer zerstört unter grober Fahrlässigkeit (Trunkenheit am Steuer) ein Einsatzfahrzeug. Gibt es eine Regelung die den Schadenersatz an die Freiwillige Hilfsorganisation in der Höhe festlegt / beschränkt. In welchem Gesetz kann man das nachlesen.
Herzlichen Dank für die Auskunft bereits im Voraus.
Mfg
HS