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Vereins-/Steuerrecht: Einschränkungen von Vereinsaktivitäten

Verfasst: 22.11.2013, 12:28
von Luise1
Hallo!

Vielen Dank für das tolle und hilfreiche Forum hier!

Ich habe eine Frage zum Vereins- bzw. Steuerrecht...

Soweit ich verstanden habe ist jeder Verein (egal ob gemeinnützig oder nicht) ...
+ umsatzsteuerbefreit - bis zu einem Umsatz von € 30.000,- (aus unternehmerischen Tätigkeiten) und
+ körperschaftssteuerbefreit - bis zu einem Gesamtüberschuss (aller entbehrlichen und begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieben und aller Gewinnbetrieben) von € 7.300,-

Nun würde mich folgendes interessieren:
(1) Welche Einschränkungen gibt es hinsichtlich entbehrlicher und begünstigungsschädlicher Geschäftsbetriebe?
(2) Was darf ein Verein anbieten? Was nicht?
(3) Wie wird mit der Konkurrenz mit herkömmlichen Betrieben umgegangen

Ich bin gespannt auf Ihre geschätzten Antworten!

Mit sonnigen Grüßen,
Luise Gasselich