Frage zur Haftung bei Garderobe
Verfasst: 20.11.2013, 17:02
Konnte leider nichts finden, was meine Frage beantworten würde, deswegen denk ich mal, dass es das Beste ist, wenn ich hier einfach den Ablauf der ganzen Story abtippe :
Wir haben in der Universität, die ich besuche, vor der Bibliothek nagelneue Spinde bekommen, die man mit seinem Studierendenausweis ver- und aufschließen kann.
Ich habe am Morgen meine Sachen (Rucksack und Jacke) in einen der Kästchen versperrt und bin in die Bibliothek gegangen. Hier sei vermerkt, dass der Kasten zu 100% korrekt verschlossen war, da ich immer überprüfe und es auch eine Kontrolllampe gibt die leuchtet, wenn alles passt. Lange Rede, kurzer Sinn, als ich zurückkomme ist meine Spindtür offen und meine Sachen sind futsch. Alle Fragen, ob etwas abgegeben wurde, wurden mir verneint.
Zu dem Zeitpunkt, als das passiert ist gab es keine Schilder, wie "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen!", mittlerweile gibt es diese.
Nachdem ich der Universitätsleitung und der ÖH eine Email geschrieben habe und das Problem erörtert habe (wobei ich bisher noch keinerlei Reaktion von Seiten der Uni-Leiitung bekommen habe), habe ich die Information bekommen, dass es an dem besagten Tag anscheinend einen kurzen Stromausfall gab und dadurch mehrere Kästchen aufgesprungen sind.
Mittlerweile ist das ganze ca. 2 Monate her und ich bin bei Weitem nicht der Einzige, dem Vergleichbares passiert ist (inkl. vielen Fällen bei denen nichts gestohlen wurde, die Spindtür jedoch offen stand).
Mittlerweile gibt es eine erste Reaktion der Uni-Leitung, die aber nur auf den Hersteller des Spindsystems verweist und dieser wiederum beteuert "mit der Anlage sei alles in Ordnung und es gäbe keine Störungen".
Die Spinde sind von der Bibliothek übrigends nicht einsehbar, falls das was zur Sache tut.
Meine Frage ist nun: Wer hat Haftung zu übernehmen? Welche Paragraphen regeln diesen Fall?
Wie klug es ist seine eigene Uni zu klagen, ist wieder eine andere Frage, ich würde aber nur gern mal wissen, welche Möglichkeiten mir in dieser Causa zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Danyal A.
Wir haben in der Universität, die ich besuche, vor der Bibliothek nagelneue Spinde bekommen, die man mit seinem Studierendenausweis ver- und aufschließen kann.
Ich habe am Morgen meine Sachen (Rucksack und Jacke) in einen der Kästchen versperrt und bin in die Bibliothek gegangen. Hier sei vermerkt, dass der Kasten zu 100% korrekt verschlossen war, da ich immer überprüfe und es auch eine Kontrolllampe gibt die leuchtet, wenn alles passt. Lange Rede, kurzer Sinn, als ich zurückkomme ist meine Spindtür offen und meine Sachen sind futsch. Alle Fragen, ob etwas abgegeben wurde, wurden mir verneint.
Zu dem Zeitpunkt, als das passiert ist gab es keine Schilder, wie "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen!", mittlerweile gibt es diese.
Nachdem ich der Universitätsleitung und der ÖH eine Email geschrieben habe und das Problem erörtert habe (wobei ich bisher noch keinerlei Reaktion von Seiten der Uni-Leiitung bekommen habe), habe ich die Information bekommen, dass es an dem besagten Tag anscheinend einen kurzen Stromausfall gab und dadurch mehrere Kästchen aufgesprungen sind.
Mittlerweile ist das ganze ca. 2 Monate her und ich bin bei Weitem nicht der Einzige, dem Vergleichbares passiert ist (inkl. vielen Fällen bei denen nichts gestohlen wurde, die Spindtür jedoch offen stand).
Mittlerweile gibt es eine erste Reaktion der Uni-Leitung, die aber nur auf den Hersteller des Spindsystems verweist und dieser wiederum beteuert "mit der Anlage sei alles in Ordnung und es gäbe keine Störungen".
Die Spinde sind von der Bibliothek übrigends nicht einsehbar, falls das was zur Sache tut.
Meine Frage ist nun: Wer hat Haftung zu übernehmen? Welche Paragraphen regeln diesen Fall?
Wie klug es ist seine eigene Uni zu klagen, ist wieder eine andere Frage, ich würde aber nur gern mal wissen, welche Möglichkeiten mir in dieser Causa zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Danyal A.