Frage zur Haftung bei Garderobe

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teh_b4sst4rd
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Frage zur Haftung bei Garderobe

Beitrag von teh_b4sst4rd » 20.11.2013, 17:02

Konnte leider nichts finden, was meine Frage beantworten würde, deswegen denk ich mal, dass es das Beste ist, wenn ich hier einfach den Ablauf der ganzen Story abtippe :

Wir haben in der Universität, die ich besuche, vor der Bibliothek nagelneue Spinde bekommen, die man mit seinem Studierendenausweis ver- und aufschließen kann.
Ich habe am Morgen meine Sachen (Rucksack und Jacke) in einen der Kästchen versperrt und bin in die Bibliothek gegangen. Hier sei vermerkt, dass der Kasten zu 100% korrekt verschlossen war, da ich immer überprüfe und es auch eine Kontrolllampe gibt die leuchtet, wenn alles passt. Lange Rede, kurzer Sinn, als ich zurückkomme ist meine Spindtür offen und meine Sachen sind futsch. Alle Fragen, ob etwas abgegeben wurde, wurden mir verneint.

Zu dem Zeitpunkt, als das passiert ist gab es keine Schilder, wie "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen!", mittlerweile gibt es diese.

Nachdem ich der Universitätsleitung und der ÖH eine Email geschrieben habe und das Problem erörtert habe (wobei ich bisher noch keinerlei Reaktion von Seiten der Uni-Leiitung bekommen habe), habe ich die Information bekommen, dass es an dem besagten Tag anscheinend einen kurzen Stromausfall gab und dadurch mehrere Kästchen aufgesprungen sind.
Mittlerweile ist das ganze ca. 2 Monate her und ich bin bei Weitem nicht der Einzige, dem Vergleichbares passiert ist (inkl. vielen Fällen bei denen nichts gestohlen wurde, die Spindtür jedoch offen stand).
Mittlerweile gibt es eine erste Reaktion der Uni-Leitung, die aber nur auf den Hersteller des Spindsystems verweist und dieser wiederum beteuert "mit der Anlage sei alles in Ordnung und es gäbe keine Störungen".

Die Spinde sind von der Bibliothek übrigends nicht einsehbar, falls das was zur Sache tut.

Meine Frage ist nun: Wer hat Haftung zu übernehmen? Welche Paragraphen regeln diesen Fall?

Wie klug es ist seine eigene Uni zu klagen, ist wieder eine andere Frage, ich würde aber nur gern mal wissen, welche Möglichkeiten mir in dieser Causa zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Danyal A.



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 20.11.2013, 17:46

Wurde etwas bezahlt für die Spindbenutzung?

teh_b4sst4rd
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Beitrag von teh_b4sst4rd » 20.11.2013, 17:49

nein die spindbenutzung ist nicht kostenpflichtig. Solange man Student an dieser Uni ist kann man die Spinde auch benutzen

Mfg

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 20.11.2013, 18:18

Wurde bei der Spind-Übergabe ein Vertrag unterzeichnet?

teh_b4sst4rd
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Beitrag von teh_b4sst4rd » 20.11.2013, 18:28

nein es wurde nichts unterzeichnet, es gab zu der Zeit als das passiert ist nicht einmal Benutzungsanleitungen. Die Spinde sind von der Benutzung her aber sehr selbsterklärend. Spind zudrücken, Karte hinhalten, Klick abwarten, Spind ist verschlossen und Kontrolllampe leuchtet auf. Beim Aufsperren einfach Karte hinhalten und die Spindtüre springt auf.

Das System wird täglich von hunderten Studierenden genutzt.
Vielleicht kann man sogar eine Sammelklage in Erwägung ziehen!?

Mit freundlichen Grüßen

Danyal A.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 20.11.2013, 18:33

Vertragsrechtliche Bestimmungen

Es könnte ein Leihvertrag nach §§ 861, 971 ABGB vorliegen.

Auch die Judikatur ist bei unentgeltlicher Verwahrung dieser Ansicht.

Schadenersatzrechtliche Bestimmungen:

Der Stromausfall beruht auf einem bloßen Zufall, für den in der Regel kein Schadenersatz geltend gemacht werden kann (§ 1311 ABGB). Fraglich ist, ob die Spinds nicht so konzipiert sein hätten müssen, dass ein Stromausfall keine Auswirkung auf die Sicherheit derselben gehabt hätte. Ist dies der Fall, so kommt eine Beschädigung welche aufgrund eines Verschuldens vorliegt in Betracht (nicht ordnungsgemäße Wartung des Spinds oder nicht ordnungsgemäße Überprüfung der Sicherheit bei einem Stromausfall).

teh_b4sst4rd
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Beitrag von teh_b4sst4rd » 21.11.2013, 15:01

Danke schonmal für die sehr hilfreichen Infos...

Wie sieht es denn aus mit der Beweisbarkeit des Verschließens des Kästchens!? Ich kann natürlich nicht beweisen, dass das Kästchen zu war (wer denkt auch dran dass man sein Zeug nicht mehr wieder sieht),auch wenn ich mir zu 100% sicher bin, dass es zu war.

Und was sind unsere Möglichkeiten hinsichtlich einer Sammelklage?! Mir hat gerade vor 5 Minuten wieder jemand geschrieben, dass seine Laptoptasche samt Inhalt heute entwendet wurde. Sehr ärgerlich

Nochmals danke vielmals bisher schon

Mfg Danyal A.

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