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zustellung gilt ab wann?

Verfasst: 18.11.2013, 15:53
von Fatburner
guten tag,

ab wann gilt ein poststück (rsa brief) als zugestellt? ab dem tag der persönlichen übernahme oder, ist der empfänger nicht da, ab dem tag der hinterlegung beim postamt?

auch für einen hinweis wo das dokumentiert ist wäre ich äußerst dankbar.

vielen dank im voraus.

Verfasst: 18.11.2013, 19:04
von Officer01
Grundsätzlich gilt ein RSa-Brief mit Unterfertigung des Rückscheines als zugestellt.

Ist der Empfänger nicht anzutreffen, so ist der Brief beim Postamt zu hinterlegen. Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Mit dem Tag der Hinterlegung gilt der Brief auch als zugestellt.

Die Zustellung von behördlichen Briefen ist im Zustellgesetz geregelt.

Verfasst: 18.11.2013, 20:24
von Fatburner
allerbesten dank. damit ist mir sehr geholfen.