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Spenden/Zuwendung

Verfasst: 16.11.2013, 19:49
von Gabicho
Ich grüsse einmal alle im Vorfeld, und bedanke mich schon einmal für die Hilfeleistung.


Ich habe vergebens einen Verein gegründet. Denn der Verein ist nicht gänzlich zustande gekommen. Somit möchte ich meinen eigenen Weg gehen, und Entwicklungshilfe leisten.

Mein Ziel ist es, Spenden/Zuwendungen zu sammeln und Projekte in Afrika starten. In den Spenden/Zuwendungen sollen aber auch die Kosten der Kontogebühren und Ausgaben für Informationsblättern inbegriffen sein.

Nach Internetrecherchen sind wohl Zuwendungen und Spenden das selbe. Oder irre ich mich?

Ich habe auch einige Sachen gefunden, nur bin ich zwiegespalten. Ich bin mir nicht sicher zu welchen der Teile ich gehören würde. Zitat von der HELP.gv.at

Anzeigepflicht besteht nur für Schenkungen unter Lebenden – also nicht für Schenkungen auf den Todesfall – und für Zweckzuwendungen unter Lebenden (Zuwendungen mit einer bestimmten Auflage oder eine vertraglich vereinbarte Leistung zugunsten eines bestimmten Zweckes), und zwar für folgende Vermögenswerte:

- Bargeld
- Kapitalforderungen (z.B. Sparbücher, Anleihen, Darlehensforderungen)
- Anteile an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und an Personengesellschaften (OG, KG)
- Beteiligungen als stille Gesellschafterin/stiller Gesellschafter
- Betriebe oder Teilbetriebe zur Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb
- Bewegliches körperliches Vermögen (z.B. Kraftfahrzeuge, Motor- und Segelboote, Schmuck, Edelsteine etc.) und immaterielle Vermögensgegenstände
- (z.B. Urheberrechte, Konzessionen, Fruchtgenussrechte, Wohnrechte, Warengutscheine)
Sprich, hierbei müsste ich das Bargeld melden. Jedoch wird keine Gegenleistung statt finden. Ich würde als Zwischenhändler fungieren, der einfach die Kontakte nach Afrika hat, um dort die finanziellen Mitteln für die Projekte bereit zu stellen.

Ist in dem Bargeld auch das Überweisen inbegriffen? Den Bargeld ist ja bar auf die Hand....

Außerdem von der Meldepflicht befreit sind folgende Zuwendungen, die schon nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 befreit waren:

- Zweckzuwendungen zu in- und ausländischen gemeinnützigen Zwecken
- Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
Hier habe ich nur ein Teil heraus genommen. Laut diesem, ist mein Ziel ein ausländischer, gemeinnütziger Zweck.

Was ist dann mit dem Finanzamt? Müssen die Spenden dennoch versteuert werden?

Habe vor, die nächsten Tage noch beim Finanzamt vorbei zu schauen und sich da zu erkundigen. Erwarte mir aber da nicht sonderlich "tiefe" Informationen.

Und einen Steuerberater kann ich mir nicht leisten.
Vielleicht findet sich ja einer, der sich damit auskennt und mir einen "einfachen" Weg sagen kann.

Ich danke ein weiteres mal, und verbleibe mit sonnigen Grüßen