Ausgedinge und Rechte
Verfasst: 14.11.2013, 13:46
Eltern haben die Grundstücke an die Kinder übergeben und im Übergabsvertrag die Reallast des Ausgedinges festgehalten. Wenn die Eltern einen eventuellen Grundstücksverkauf zustimmen, erlischt dann die Reallast oder in welcher Form bleibt diese erhalten, auch wenn die Grundstücke veräußert werden?