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Ausgedinge und Rechte

Verfasst: 14.11.2013, 13:46
von flash21
Eltern haben die Grundstücke an die Kinder übergeben und im Übergabsvertrag die Reallast des Ausgedinges festgehalten. Wenn die Eltern einen eventuellen Grundstücksverkauf zustimmen, erlischt dann die Reallast oder in welcher Form bleibt diese erhalten, auch wenn die Grundstücke veräußert werden?

Verfasst: 14.11.2013, 15:14
von Hubert Neubauer
Eine Reallast ist dem Grundstück behaftet. Sofern keine Löschungseinwilligung der Eltern vorliegt, geht die Verpflichtung des Ausgedinde auf die neuen Eigentümer über.

Eine Einwilligund der Eltern zum Grundkauf ist nicht erforderlich, außer bei einem eingetragenen Veräußerungsverbot.