Frage zu Anmeldung

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lastunicorn
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Frage zu Anmeldung

Beitrag von lastunicorn » 13.11.2013, 14:34

Hallo,
ich habe mal eine kurze Frage zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes.

Bin neu nach AT gekommen, und hier sagten mir einige, dass das Anmelden hier nicht ernst genommen wird.

Meine Erfahrung in Wien: Es wird auch geprüft, ob Türnummer und Unterkunftsgeber überein passen.

Also doch nicht alles so "larifari"?



Officer01
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Beitrag von Officer01 » 13.11.2013, 16:20

Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, hat sich innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Gleiches gilt für die Abmeldung. (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Meldegesetz 1991)

Wer diese Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro bestraft. (§ 22 Abs. 1 Meldegesetz 1991)


Beachte außerdem das Niederlassungsrecht im Falle eines Aufenthaltes von mehr als drei Monaten: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 20000.html

lastunicorn
Beiträge: 7
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Beitrag von lastunicorn » 13.11.2013, 16:42

Danke für deine Antwort, sie beantwortet leider nicht meine Frage ;)

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 13.11.2013, 17:39

Meines Wissens werden in Wien die melderechtlichen Bestimmungen sehr ernst genommen und es wird auch geprüft! Sie sollten daher nicht diesen "Ratgebern" vertrauen!

lastunicorn
Beiträge: 7
Registriert: 13.11.2013, 14:11

Beitrag von lastunicorn » 13.11.2013, 17:42

Vielen Dank!

Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 13.11.2013, 21:31

Manannan hat geschrieben:Meines Wissens werden in Wien die melderechtlichen Bestimmungen sehr ernst genommen und es wird auch geprüft! Sie sollten daher nicht diesen "Ratgebern" vertrauen!
Nicht nur in Wien, sondern generell in ganz Österreich. Außerdem werden die Strafen nicht nur an den Meldepflichtigen ausgesprochen. Vielmehr zahlt auch der Unterkunftgeber bei Nichtan- oder -abmeldung seiner Mieter. Das Meldegesetz wird (wie viele andere Gesetze) rigoros vollzogen.

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