Hallo,
ich habe mal eine kurze Frage zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes.
Bin neu nach AT gekommen, und hier sagten mir einige, dass das Anmelden hier nicht ernst genommen wird.
Meine Erfahrung in Wien: Es wird auch geprüft, ob Türnummer und Unterkunftsgeber überein passen.
Also doch nicht alles so "larifari"?
Frage zu Anmeldung
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, hat sich innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Gleiches gilt für die Abmeldung. (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Meldegesetz 1991)
Wer diese Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro bestraft. (§ 22 Abs. 1 Meldegesetz 1991)
Beachte außerdem das Niederlassungsrecht im Falle eines Aufenthaltes von mehr als drei Monaten: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 20000.html
Wer diese Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro bestraft. (§ 22 Abs. 1 Meldegesetz 1991)
Beachte außerdem das Niederlassungsrecht im Falle eines Aufenthaltes von mehr als drei Monaten: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 20000.html
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- Registriert: 13.11.2013, 14:11
Nicht nur in Wien, sondern generell in ganz Österreich. Außerdem werden die Strafen nicht nur an den Meldepflichtigen ausgesprochen. Vielmehr zahlt auch der Unterkunftgeber bei Nichtan- oder -abmeldung seiner Mieter. Das Meldegesetz wird (wie viele andere Gesetze) rigoros vollzogen.Manannan hat geschrieben:Meines Wissens werden in Wien die melderechtlichen Bestimmungen sehr ernst genommen und es wird auch geprüft! Sie sollten daher nicht diesen "Ratgebern" vertrauen!
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