A GmbH Zahlungsaufforderungen
Verfasst: 12.11.2013, 19:25
Hallo,
Bekam gerade vorher diese E-Mail:
ANFANG:
Aktenzeichen: ...
Bitte geben sie das Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.
A GmbH,
Forderung aus Dienstleistungsvertrag
gem. Rechnung ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Trotz Fälligkeit und mehrerer Mahnungen, haben sie die oben genannte Forderung bisher nicht ausgeglichen.
Namens und in Vollmacht der A GmbH habe ich sie daher letztmalig aufzufordern,
den nachstehend bezifferten Gesamtbetrag bis zum 30.11.2013 auszugleichen.
Eine Kopie des Schreibens vom 22.04.2010 finden sie noch einmal hier zum herunterladen.
Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich derzeit auf 144,50 EUR.
Die durch meine Beauftragung entstandenen Kosten sind gemäss §§ 256 BGB zu tragen. Sollten sie die ihnen
gesetzte Frist erneut fruchtlos verstreichen lassen, habe ich von meiner Mandantschaft den Auftrag zur
Einleitung gerichtlicher Schritte bereits vorleigen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Zahlungen, die auf Grund fehlender Angaben nicht zugeordnet werden können,
als nicht geleistet gelten. Ich bitte sie daher unbedingt bei jeder Zahlung ihr Aktenzeichen
als Verwendungszweck anzugeben.
Mit freundlichen Grüssen
...
ENDE
Ich habe auf diese E-Mail mit dem Musterbrief des Konsumentenschutzes geantwortet.
Ist eine reine Abzocke, oder? Angemeldet habe ich mich dort niemals und AGB/Widerrufsrecht wurde mir nicht zugesandt.
Bekam gerade vorher diese E-Mail:
ANFANG:
Aktenzeichen: ...
Bitte geben sie das Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.
A GmbH,
Forderung aus Dienstleistungsvertrag
gem. Rechnung ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Trotz Fälligkeit und mehrerer Mahnungen, haben sie die oben genannte Forderung bisher nicht ausgeglichen.
Namens und in Vollmacht der A GmbH habe ich sie daher letztmalig aufzufordern,
den nachstehend bezifferten Gesamtbetrag bis zum 30.11.2013 auszugleichen.
Eine Kopie des Schreibens vom 22.04.2010 finden sie noch einmal hier zum herunterladen.
Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich derzeit auf 144,50 EUR.
Die durch meine Beauftragung entstandenen Kosten sind gemäss §§ 256 BGB zu tragen. Sollten sie die ihnen
gesetzte Frist erneut fruchtlos verstreichen lassen, habe ich von meiner Mandantschaft den Auftrag zur
Einleitung gerichtlicher Schritte bereits vorleigen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Zahlungen, die auf Grund fehlender Angaben nicht zugeordnet werden können,
als nicht geleistet gelten. Ich bitte sie daher unbedingt bei jeder Zahlung ihr Aktenzeichen
als Verwendungszweck anzugeben.
Mit freundlichen Grüssen
...
ENDE
Ich habe auf diese E-Mail mit dem Musterbrief des Konsumentenschutzes geantwortet.
Ist eine reine Abzocke, oder? Angemeldet habe ich mich dort niemals und AGB/Widerrufsrecht wurde mir nicht zugesandt.