Ich habe ein Verständnisproblem zu Honorarnoten von Gutachten am Sozialgericht Wiener Neustadt. Konkret geht es um die Position Durchsicht bereits befundeter Röntgenaufnahmen und eines MRT Bildes. Berechnet wurden (von zwei verschiedenen SV mit demselben Formular) 250 Euro.
Andererse hat das OLG Linz in 12 Rs 57/11f zutreffend wie folgt Stellung genommen:
Das Rekursgericht hat seit der grundlegenden Neugestaltung des § 34 GebAG mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz 2008, BGBl I 2007/111, bereits wiederholt ausgesprochen, dass für die Befundung fremder CT-Aufnahmen - zusätzlich zur Mühewaltungsgebühr nach § 43 Abs 1 Z 1 GebAG - eine eigene Mühewaltungsgebühr nach § 34 Abs 3 Z 3 GebAG zusteht, die nach dem dafür tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand zu bemessen ist und unter Berücksichtigung des im sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 34 Abs 2 GebAG vorzunehmenden 20 %igen Abschlags EUR 120,00 netto für jede, wenn auch nur begonnene Stunde beträgt (OLG Linz 2. Februar 2011, 12 Rs 13/11k uva). Diese Mühewaltungsgebühr steht dem Sachverständigen aber nicht schon dafür zu, dass er bestimmte Serienbilder - sei es im Zuge des Aktenstudiums oder auch zu einem späteren Zeitpunkt - persönlich einsieht, sondern gebührt ihm nur dann, wenn er die betreffenden Aufnahmen, soweit es im Einzelfall zweckmäßig und notwendig ist, unabhängig von den Ergebnissen der zumeist vorliegenden fachärztlichen (radiologischen) Beurteilung auch selbst - im Rahmen seines eigenen Faches - befundet und diesen eigenen Befund in das Gutachten einfließen lässt.
Dies sollten wohl umso mehr für einfache Röntgenbilder und MRT-Aufnahmen gelten. Ob die schlagwortartigen Einfügung der bereits befundeten Diagnosen in eine vorgefertigte Tabelle allgemein bekannter Körperfunktionen eine besondere gutachterliche Leistung darstellt, kann ich als medizinischer Laie nicht abschließend beurteilen. Nachvollziehbar ist es für mich nicht. Jedenfalls scheint der Höchstbetrag von 120 Euro (eigentlich 64 bis 120 Euro) überschritten.
Gelten da in Wiener Neustadt andere Regeln als in Linz? Ich dachte, das wäre ein Bundesgesetz?
Honorar Sozialgericht Wiener Neustadt
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