Eigentumsrecht

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Milworm
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Eigentumsrecht

Beitrag von Milworm » 04.11.2013, 18:15

Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich betreibe ein kleines Unternehmen, in der Fotografen Branche. Mein Geschäftspartner hat mir seit Dezember 2012 eine offene Rechnung nicht bezahlt (1300 euro). Ich habe keine Klage eingereicht, da er sowieso im laufenden Konkursverfahren war und ich auf das Geld nicht hoffte.

Er hatte dann ziemliche Probleme mit dem Gesetz und sitzt mittlerweile in Justizanstalt und wurde rechtskräftig verurteilt.

Letzten Monat hat er mir einen Brief geschickt, dass er seine Studiolampen wieder zurück haben will. Wert (1100 euro). Ich habe nicht reagiert. Heute habe ich wieder einen Brief bekommen, mit der Aussage, dass er eine Klage einreichen wird.

Meine Frage. Was kann/soll ich nun machen? Ich weiß, dass ich die offene Forderung nicht mehr bekommen werde wenn ich die Lampen ihm zurück gebe.

Vielen Dank im Voraus!



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 04.11.2013, 20:21

Nutzen Sie die Gelegeheit und drohen Sie mit einer Gegenklage.

Manannan
Beiträge: 1447
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Beitrag von Manannan » 04.11.2013, 20:55

Da auch Ihr Geschäftspartner Unternehmer ist bzw im Zeitpunkt des Geschäftes Unternehmer war, ist das unternehmensbezogene Zurückbehaltungsrecht iSv § 369ff UGB anwendbar. Teilen Sie Ihrem Geschäftspartner mit, dass sie die Sache bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Schuld zurückbehalten.
Zusätzlich würde ich Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an die Wirtschaftskammer zu wenden.

Milworm
Beiträge: 4
Registriert: 04.11.2013, 18:04

Beitrag von Milworm » 04.11.2013, 22:27

Vielen, vielen Dank! § 369 rettet mich!

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 05.11.2013, 06:55

So einfach ist es mAn nicht.

In welcher Gesellschaft waren sie mit ihren Partner?
Wurde 369 UGB ausgeshlossen?
Kamen die Lampen durch ein unternehmebsbezogenes Geschaeft mit dem Willen des Partners in ihre Gewalt?

Milworm
Beiträge: 4
Registriert: 04.11.2013, 18:04

Beitrag von Milworm » 05.11.2013, 09:40

Hubert Neubauer hat geschrieben:So einfach ist es mAn nicht.

In welcher Gesellschaft waren sie mit ihren Partner?
Wurde 369 UGB ausgeshlossen?
Kamen die Lampen durch ein unternehmebsbezogenes Geschaeft mit dem Willen des Partners in ihre Gewalt?
Wir sind beide Einzelunternehmer, er vermutlich ins FB eingetragen. Er hat mir die Foto-Aufträge verschafft, und ich habe mir die Lampen von ihm vermietet, somit sind sie durch seinen Willen in meine Innehabung gelangt.

Passt das dann?
Zuletzt geändert von Milworm am 05.11.2013, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.

Milworm
Beiträge: 4
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Beitrag von Milworm » 05.11.2013, 09:47

P.S.: Er verschaffte mir die Aufträge (Eventmanager), ich habe dann fotografiert (mit seinen Studiolampen) und wir haben dann die Lampen gegenverrechnet

Das heißt: Meine Leistung - Miete für Lampen = Das was er mir noch bis heute schuldet.

Die Lampen waren dann prinzipiell immer bei mir, weil es für uns organisatorisch leichter war.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 05.11.2013, 10:27

Passt!

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