Beleidigung
Verfasst: 01.11.2013, 13:42
ich habe eine Frage zum Folgende Sachverhalt:
Wohin muss ich den Strafantrag bringen/schicken (Staatsanwaltschaft, Bezirksgericht, Polizei)?
könnten mir kosten entstehen?
Hab ich Aussichten auf Erfolg?
Zu Ihrer Information, ich bin nicht Streitsüchtig, und mir mach das auch keinen Spaß, ganz im Gegenteil. Jedoch wurden wir schon des öfteren von unseren Nachbaren bedroht (Körperliches Gewalt), beleidigt. Jedoch geschah dies alles mündlich, also schwer zu Beweisen. Da ich jetzt endlich gegen ihnen Vorgehen kann, möchte ich dies tun, mit der Hoffnung, dass wir endlich unsere Ruhe haben.
Strafantrag
Ich der Unterfertigte ***********, geboren am ****** in *******, wohnhaft in *****, **********
-stelle hiermit-
Strafantrag und Strafanzeige gegen Herrn ******, wohnhaft in *******, ******** wegen der Ehrenbeleidigung gegen mich, den Unterfertigten gem. § 115 StGB.
-Sachverhalts-
Am Do. den 24.10.2013 fiel mir auf, dass mein Haupthahn für meine Heizung rechtswidriger Weise geöffnet wurde. Ich sendete Frau *****(Herr ***** Lebensgefährtin) und Herrn *******über www.facebook.com ein Schreiben, in welchen ich sie über die zivilrechtlichen Konsequenzen der rechtswidrigen Betätigung meines Haupthahnes aufklärte und den Verdacht aussprach, dass Herr ****** oder Frau ***** dafür verantwortlich sind. Dieser Verdacht gründet sich auf der Tatsache, dass Frau ** mir und meinen Mitbewohnern Herrn ******** und Herrn ******* sagte, „dass wir den Haupthahn öffnen müssten, da sonst die Rohre frieren“ und andeutete, dass sonst sie ihn öffnen müsste (siehe Anhang).
Herr ******** bestritt dafür verantwortlich zu sein, warf mir Verleumdung vor und sagte „lass mich in Ruhe, sonst lernst du mich noch kennen“.
Daraufhin postete er (am 24. Oktober via Handy) auf seiner Pinwand auf www.facebook.com öffentlich:
O mann ich bin umgeben von vollkoffern jaum zu glauben eie blôd manche sind:
Da bekomme ich heute eine mail von meinem nachbar wo er mir mit klage droht weil ich angeblich seinen heizungsregler gestartet habe 1. Habe ich das nicht und 2. Veträgt der sogenannte schaden satte 75 cent wie geil der brief vom anwalt kostet locker 150 euro die er zahlen darf
O mann wie dähmlich kann man sein und das beste mein nachbar studiert jus
I find des soooooo geil
Meines Ermessens, sehe ich den Tatbestand der Beleidigung gem. § 115 StGB erfüllt:
§115 StGB Abs. 1: Wer öffentlich (…) einen anderen beschimpft, verspottet (…) wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
- Einen anderen also ich, der Unterfertigte
- Ich, der Unterfertigte, werde zwar nicht Namentlich genannt (nicht bestimmt), jedoch bin ich durchaus bestimmbar, da:
 Ich ein Nachbar bin
 Ich mit hoher Wahrscheinlichkeit der einzige Nachbar bin der „Jus“ Studiert (Anm. Studiere Wirtschaftsrecht)
 Ich mit Verlaub der einzige bin der am 24.10.2013 Herrn ** über ein mögliches zivilrechtliches Verfahren wegen der rechtswidrigen Betätigung eines Heizungs-Haupthahn informierte.
- wurde öffentlich
- beschimpft, verspottet
- Die Bezeichnung „dämlich“ empfinde ich als höchst Ehrverletzend und Kränkend, da sie meinen Intellekt und so mich als Mensch herabsetzt. Zudem trifft die Bezeichnung „dämlich“ erwiesenermaßen (Funktionsdiagnostik des psychologischen Dienstes ***) auf mich nicht zu, da ich einen Intelligenzquotienten von 105 habe.
-Beweise-
- Kopie der „Pinwand“ von Herrn ****** mit der Beleidigung iSd § 115 StgGB
- Kopie des Kommunikationsverlaufs zwischen mir und Herrn *****, in dem er meines Erachtens durch die Aussage „ich nenne keine Namen im Eintrag“ seine Schuld indirekt einräumt.
-Aus diesen Gründen beantrage ich-
- die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
- die Einleitung eines Strafverfahrens
- Mich über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.
Hochachtungsvoll
Der Unterfertigte
********
Wohin muss ich den Strafantrag bringen/schicken (Staatsanwaltschaft, Bezirksgericht, Polizei)?
könnten mir kosten entstehen?
Hab ich Aussichten auf Erfolg?
Zu Ihrer Information, ich bin nicht Streitsüchtig, und mir mach das auch keinen Spaß, ganz im Gegenteil. Jedoch wurden wir schon des öfteren von unseren Nachbaren bedroht (Körperliches Gewalt), beleidigt. Jedoch geschah dies alles mündlich, also schwer zu Beweisen. Da ich jetzt endlich gegen ihnen Vorgehen kann, möchte ich dies tun, mit der Hoffnung, dass wir endlich unsere Ruhe haben.
Strafantrag
Ich der Unterfertigte ***********, geboren am ****** in *******, wohnhaft in *****, **********
-stelle hiermit-
Strafantrag und Strafanzeige gegen Herrn ******, wohnhaft in *******, ******** wegen der Ehrenbeleidigung gegen mich, den Unterfertigten gem. § 115 StGB.
-Sachverhalts-
Am Do. den 24.10.2013 fiel mir auf, dass mein Haupthahn für meine Heizung rechtswidriger Weise geöffnet wurde. Ich sendete Frau *****(Herr ***** Lebensgefährtin) und Herrn *******über www.facebook.com ein Schreiben, in welchen ich sie über die zivilrechtlichen Konsequenzen der rechtswidrigen Betätigung meines Haupthahnes aufklärte und den Verdacht aussprach, dass Herr ****** oder Frau ***** dafür verantwortlich sind. Dieser Verdacht gründet sich auf der Tatsache, dass Frau ** mir und meinen Mitbewohnern Herrn ******** und Herrn ******* sagte, „dass wir den Haupthahn öffnen müssten, da sonst die Rohre frieren“ und andeutete, dass sonst sie ihn öffnen müsste (siehe Anhang).
Herr ******** bestritt dafür verantwortlich zu sein, warf mir Verleumdung vor und sagte „lass mich in Ruhe, sonst lernst du mich noch kennen“.
Daraufhin postete er (am 24. Oktober via Handy) auf seiner Pinwand auf www.facebook.com öffentlich:
O mann ich bin umgeben von vollkoffern jaum zu glauben eie blôd manche sind:
Da bekomme ich heute eine mail von meinem nachbar wo er mir mit klage droht weil ich angeblich seinen heizungsregler gestartet habe 1. Habe ich das nicht und 2. Veträgt der sogenannte schaden satte 75 cent wie geil der brief vom anwalt kostet locker 150 euro die er zahlen darf
O mann wie dähmlich kann man sein und das beste mein nachbar studiert jus
I find des soooooo geil
Meines Ermessens, sehe ich den Tatbestand der Beleidigung gem. § 115 StGB erfüllt:
§115 StGB Abs. 1: Wer öffentlich (…) einen anderen beschimpft, verspottet (…) wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
- Einen anderen also ich, der Unterfertigte
- Ich, der Unterfertigte, werde zwar nicht Namentlich genannt (nicht bestimmt), jedoch bin ich durchaus bestimmbar, da:
 Ich ein Nachbar bin
 Ich mit hoher Wahrscheinlichkeit der einzige Nachbar bin der „Jus“ Studiert (Anm. Studiere Wirtschaftsrecht)
 Ich mit Verlaub der einzige bin der am 24.10.2013 Herrn ** über ein mögliches zivilrechtliches Verfahren wegen der rechtswidrigen Betätigung eines Heizungs-Haupthahn informierte.
- wurde öffentlich
- beschimpft, verspottet
- Die Bezeichnung „dämlich“ empfinde ich als höchst Ehrverletzend und Kränkend, da sie meinen Intellekt und so mich als Mensch herabsetzt. Zudem trifft die Bezeichnung „dämlich“ erwiesenermaßen (Funktionsdiagnostik des psychologischen Dienstes ***) auf mich nicht zu, da ich einen Intelligenzquotienten von 105 habe.
-Beweise-
- Kopie der „Pinwand“ von Herrn ****** mit der Beleidigung iSd § 115 StgGB
- Kopie des Kommunikationsverlaufs zwischen mir und Herrn *****, in dem er meines Erachtens durch die Aussage „ich nenne keine Namen im Eintrag“ seine Schuld indirekt einräumt.
-Aus diesen Gründen beantrage ich-
- die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
- die Einleitung eines Strafverfahrens
- Mich über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.
Hochachtungsvoll
Der Unterfertigte
********