Fruchtgenuss

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
dansline
Beiträge: 5
Registriert: 29.10.2013, 14:55

Fruchtgenuss

Beitrag von dansline » 29.10.2013, 14:59

Hallo, bitte um Hilfe,

Die Oma hat einen Fruchtgenuss (Vertrag gem. § 509 ff ABGB) auf dem Grund samt Haus meiner Mutter. Die Wohnungen sind zugunsten der Oma vermietet. Darf meine Mutter als Eigentümerin auf Ihrem Grund parken? Darf Sie den Grund einzäunen? Wer ist verantwortlich, wenn sich jemand Fremder auf dem nicht eingezäunten Grund verletzt bzw. wenn ein fremdes Auto zB von einer Dachlawine beschädigt wird?

Vielen Dank

daniel



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 30.10.2013, 12:48

Auch hier gilt in erster Linie das, was vertraglich vereinbart wurde.

Mangels einer diesbezüglichen vertraglichen Regelung hat der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Eigentumswohnung kein Recht auf die Benutzung (und Verwaltung) des Wohnungseigentumsobjekts selbst. Der Eigentümer ist von der Nutzung und Verwaltung der Liegenschaft somit ausgeschlossen ( vgl OGH 08.07.2010, 2 Ob 161/09d)

dansline
Beiträge: 5
Registriert: 29.10.2013, 14:55

fruchtgenuss

Beitrag von dansline » 30.10.2013, 14:58

es gibt keinen vertrag

Darf der Eigentümer sein Grundstück einzäunen, oder anders gesagt, muss der Nutznießer das grundstück einzäunen?

Kann auf Löschung des fruchtgenuss geklagt werden, wenn der Nutznießer gezielt Parkplätze auf dem Grundstück an Fremdpersonen ohne Mietverträge vergibt, um diesen Rechte am Grundstück zuzuspielen?

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 30.10.2013, 17:27

Ist das Fruchtgenußrecht grundbücherlich eingetragen?

dansline
Beiträge: 5
Registriert: 29.10.2013, 14:55

Fruchtgenuss

Beitrag von dansline » 31.10.2013, 09:09

Ja, der Fruchtgenuss ist im Grundbuch eingetragen.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 31.10.2013, 12:06

Dann wird es auch einen vertrag geben...

dansline
Beiträge: 5
Registriert: 29.10.2013, 14:55

Fruchtgenuss

Beitrag von dansline » 31.10.2013, 13:17

Stimmt, im Übergabevertrag ist ein Absatz mit dem Titel Fruchtgenuss, hier steht aber nur § 509 ff ABGB und dass sämtliche Kosten vom Nutznießer getragen werden, sonst nichts.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 58 Gäste