Hallo!
Bei uns im Kindergarten wurde während eines mehrtägigen Kindergartenausflug vom Kind (und teilweise auch mit anderen Kinder darauf) mit einer Digital-Kamera Fotos gemacht. Wir haben vorher schon generell unterschrieben, dass die Fotos veröffetnlicht werden können.
Die Fotos kann man nun als Abzug auf Fotopapier um den Selbstkostenpreis käuflich erwerben. Die freundliche Frage, ob man die Fotos nicht auch auf CD z.B. im *.JPG Format haben könnnte wurde verneint.
Folgende Fragen:
1.) Kann man das Recht auf Veröffentlichung widerrufen?
2.) Hat man ein Recht auf die Originaldateien auf Datenträger (zumindest von den Fotos, wo das Kind alleine abgebildet ist)?
3.) Kann man verlangen, das jedwaiges Bildmaterial in allen Kopien bzw. im Internet etc. vernichtet wird?
Vielleicht könnt' ihr das mit ein wenig Recht hintermauern
Danke für die Antwort.
cu
Wiesl
Recht auf Foto
RE: Recht auf Foto
Hallo,
Die Paragraphen weiß ich zwar nicht und Anwalt bin ich auch keiner, aber soweit ich das sehe fallen zumindest Punkt 1 und 3 unter den Datenschutz.
Man kann jederzeit der Veröffentlichung sämtlicher Daten widersprechen (auch, wenn man vorher zugestimmt hat) und verlangen, daß alles Material nicht mehr veröffentlicht wird. (siehe div. Datenschutz-Websites)
Ob man ein Recht auf die Originale hat weiß ich leider auch nicht.
mfg
Die Paragraphen weiß ich zwar nicht und Anwalt bin ich auch keiner, aber soweit ich das sehe fallen zumindest Punkt 1 und 3 unter den Datenschutz.
Man kann jederzeit der Veröffentlichung sämtlicher Daten widersprechen (auch, wenn man vorher zugestimmt hat) und verlangen, daß alles Material nicht mehr veröffentlicht wird. (siehe div. Datenschutz-Websites)
Ob man ein Recht auf die Originale hat weiß ich leider auch nicht.
mfg
RE: Recht auf Foto
> Folgende Fragen:
> 1.) Kann man das Recht auf Veröffentlichung widerrufen?
> 2.) Hat man ein Recht auf die Originaldateien auf Datenträger (zumindest von den Fotos, wo das Kind alleine abgebildet ist)?
> 3.) Kann man verlangen, das jedwaiges Bildmaterial in allen Kopien bzw. im Internet etc. vernichtet wird?
Meiner Meinung nach:
1) Kann jederzeit wiederufen werden.
2) Nein, für Privatzwecke darf ich jedermann fotographieren, ich darf nur nicht veröffentlichen.
3) Veröffentlichung im Internet schon, Vernichtung privater Fotos nein.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
> 1.) Kann man das Recht auf Veröffentlichung widerrufen?
> 2.) Hat man ein Recht auf die Originaldateien auf Datenträger (zumindest von den Fotos, wo das Kind alleine abgebildet ist)?
> 3.) Kann man verlangen, das jedwaiges Bildmaterial in allen Kopien bzw. im Internet etc. vernichtet wird?
Meiner Meinung nach:
1) Kann jederzeit wiederufen werden.
2) Nein, für Privatzwecke darf ich jedermann fotographieren, ich darf nur nicht veröffentlichen.
3) Veröffentlichung im Internet schon, Vernichtung privater Fotos nein.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
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