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Amtssprache Deutsch

Verfasst: 30.01.2002, 01:43
von JUSLINE
Darf ein Einspruch eines ausländischen Bürgers in Österreich seiner Muttersprache eingebracht werden oder muß er diese in der Sprache des jeweiligen Landes verfassen ?


RE: Zusatz

Verfasst: 30.01.2002, 01:49
von JUSLINE
Zusatz: Obiger Bürger ist in Ungarn wohnhaft und hat in Österreich keinen Wohnsitz.


RE: Zusatz

Verfasst: 30.01.2002, 08:33
von JUSLINE
Die Amtssprache in Österreich ist deutsch. Es gibt allerdings bei gewissen Behörden und Dienststellen die Möglichkeit, die Sprache der anerkannten Volksgruppe zu verwenden. Ad hoc gehe ich allerdings davon aus, dass das im Falle Ihres Bekannten von vorne herein nicht der Fall sein wird, da eine Volksgruppe im Sinne des Volksgruppengesetzes "in Teilen des Budesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum" sind. Und sie schreiben ja, dass Ihr Bekannter in Ungarn wohnhaft ist.