Betrug -Urteil 23 monate auf 3 Jahre !
Verfasst: 08.10.2013, 00:56
Hallo,
Ich bin Mai 2013 wegen schweren gewerbsässigen betruges zu 23 onaten auf 3 Jahre verurteilt worden am LG wien .
Es waren insg. 23 Opfer . Das ich die tat gemacht hab war scheisse und ich hab es während meiner Uhaft sehr bereut .
nach der verhandlung passierte mal ne zeit lang nix ausserdas ich mich gewundert habe das ich das urteil nie schriftlich bekommen habe . Vor 1 Woche rief mich dann mein anwalt an und meinte das eins der opfer in berufung gegangen is und das er anscheinend das urteil zu mild findet . Jedenfalls is das zum Oberlandesgericht wien gegangen die darüber jetzt entscheiden was weiter passiert.
Meine Frage is jetzt , Kann die bewährung jetzt wieder aufgehoben werden und ich muss in haft weil 1 opfer bewährung zu mild findet ?
Können überhaupt opfer einfluss auf das Urteil nehmen ?
Ich habe nach der verhandlung die auflagen bekommen eine therapie zu achen und regelmässig zum bewährungshelfer gehn . was ich auch regelmässig mache.
Ich bin nicht vorbestraft .
Ich bin Mai 2013 wegen schweren gewerbsässigen betruges zu 23 onaten auf 3 Jahre verurteilt worden am LG wien .
Es waren insg. 23 Opfer . Das ich die tat gemacht hab war scheisse und ich hab es während meiner Uhaft sehr bereut .
nach der verhandlung passierte mal ne zeit lang nix ausserdas ich mich gewundert habe das ich das urteil nie schriftlich bekommen habe . Vor 1 Woche rief mich dann mein anwalt an und meinte das eins der opfer in berufung gegangen is und das er anscheinend das urteil zu mild findet . Jedenfalls is das zum Oberlandesgericht wien gegangen die darüber jetzt entscheiden was weiter passiert.
Meine Frage is jetzt , Kann die bewährung jetzt wieder aufgehoben werden und ich muss in haft weil 1 opfer bewährung zu mild findet ?
Können überhaupt opfer einfluss auf das Urteil nehmen ?
Ich habe nach der verhandlung die auflagen bekommen eine therapie zu achen und regelmässig zum bewährungshelfer gehn . was ich auch regelmässig mache.
Ich bin nicht vorbestraft .