Hallo!
Bin angezeigt worden weil ich mit dem Ausweis 29b ausgestellt auf meine Mutter (sie ist pflegebedürftig und bin fast täglich bei Ihr zu Hause um Ihr wo es geht zu helfen)bei mir zu Hause geparkt hatte. Muss dazu sagen, dass ich nicht wusste, dass der Ausweis nur für die Beförderung meiner Mutter gültig ist. Die Polizei besuchte meine Mutter und klärte Sie auf, dass Sie den Ausweis nicht aus der Hand geben darf, und verlangten nach meinen Daten. Habe sofort als ich das von meiner Mutter erfuhr einen Antrag auf Parkpickerl gestellt. Jetzt meine Frage, kann ich dagegen etwas unternehmen? Habe ich Chancen? Wenn nicht mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Heute habe ich eine Einvernahme von der Polizei erhalten, da steht Betrug drauf?
Ist das nicht ein Missbrauch von Dokumenten?
Danke
Mfg. Thomas
Betrug
(1) Wer einen amtlichen Ausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, im Rechtsverkehr gebraucht, als wäre er für ihn ausgestellt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einem anderen einen amtlichen Ausweis mit dem Vorsatz überläßt, daß er von einem Nichtberechtigten im Rechtsverkehr gebraucht werde, als wäre er für ihn ausgestellt.
(3) Nach Abs. 2 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig den Ausweis, bevor ihn ein Nichtberechtigter im Rechtsverkehr gebraucht hat, zurücknimmt oder auf andere Art die Gefahr beseitigt, daß der amtliche Ausweis in der im Abs. 2 bezeichneten Weise gebraucht werde.
Wenn Sie bisher unbescholten waren, dann wird die Sacher vermutlich durch die Staatsanwaltschaft diversionell erledigt (Geldstrafe) und kein Strafantrag an das Gericht gestellt.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einem anderen einen amtlichen Ausweis mit dem Vorsatz überläßt, daß er von einem Nichtberechtigten im Rechtsverkehr gebraucht werde, als wäre er für ihn ausgestellt.
(3) Nach Abs. 2 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig den Ausweis, bevor ihn ein Nichtberechtigter im Rechtsverkehr gebraucht hat, zurücknimmt oder auf andere Art die Gefahr beseitigt, daß der amtliche Ausweis in der im Abs. 2 bezeichneten Weise gebraucht werde.
Wenn Sie bisher unbescholten waren, dann wird die Sacher vermutlich durch die Staatsanwaltschaft diversionell erledigt (Geldstrafe) und kein Strafantrag an das Gericht gestellt.
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