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Trunkenheit am Steuer und Diebstahl

Verfasst: 28.09.2013, 12:02
von marcotesoalli
Hallo, ich habe gestern Nacht eine große Dummheit begangen und möchte gerne wissen, was auf mich zukommt.

Ich habe mit 1,8 Promille ein Motorrad von einem Parkplatz entwendet und bin damit ca. 50 Meter gerollt (ohne Schlüssel, langsam halt)

Dann kam die Polizei und nahm mich mit zur Alkomatkontrolle (da wurden die 1,8 Promille gemessen bzw. 0,92 mg/l ). Mir wurde auch der Führerschein abgenommen.


Nun hätte ich ein paar Fragen:

1.) Werde ich einen Anwalt brauchen?

2.) Welcher Dinge werde ich belangt werden?

3.) Gilt das bloße Rollen eines Motorrads ohne Schlüssel auch bereits als Lenken oder Inbetriebnahme eines KfZ? (wegen der Führerscheinabnahme)

4.) Mit was werde ich ca. rechnen müssen?


Grüße,
Marco

Verfasst: 01.10.2013, 08:21
von Manannan
ad 1.) JA!

§§ 12, 127 u
§ 136 Abs 1 StGB

Verfasst: 01.10.2013, 18:14
von MG
Versuchter Diebstahl und unbefugter Gebrauch werden aber nicht parallel bestehen können.

Entweder Sie wollten sich das Fahrzeug zueignen (Diebstahl bzw. Versuch) oder Sie wollten damit herum Fahren/Rollen, dann unbefugter Gebrauch.

Auch das herum Rollen ohne Motorkraft ist schon unbefugter Gebrauch.