Nachbarschaftsrecht
Verfasst: 28.09.2013, 11:21
Nach meinem Wissen darf ein Nachbar nur die überhängenden Zweige auf seinem Grundstück abschneiden und muss sie dann aber auch entsorgen.
Keinesfalls darf er sie dann auf das Grundstück des Nachbarn von dem er abgeschnitten hat, zurückwerfen.
Keinesfalls darf er sie dann auf das Grundstück des Nachbarn von dem er abgeschnitten hat, zurückwerfen.