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Besitzstörung

Verfasst: 23.09.2013, 19:47
von Markus Edlinger
Guten Tag!

Ich habe folgendes Problem.

Da wir in einem relativ neu gebautem Haus leben und noch keinen Zaun um unser Grundstück haben, kommt es des Öfteren vor, das Fremde über unser Grundtück laufen bzw auch mit dem Fahrrad durchfahren, sprich unser Grundstück als Abkürzung verwenden.

Ich habe diese beiden Fremden schon höflich gebeten das zu unterlassen, jedoch ohne Erfolg.
Im Gegenteil, ich bekam blöd freche Antworten.

Was kann ich rechtlich gesehen tun und wie gehe ich vor?

Danke im voraus.

MfG

Verfasst: 25.09.2013, 19:55
von Manannan
Wenn Ermahnungen nichts helfen, dann bleibt Ihnen wohl kein anderer Weg als einen Anwalt mit der Einbringung einer Besitzstörungsklage zu beauftragen.
Dazu sollten Sie den Störer allerdings namentlich kennen bzw benennen können.

Verfasst: 26.09.2013, 09:13
von Markus Edlinger
Danke für die Antwort.

Wenn ich den Namen nicht kenne, sondern nur weiß wo der Fremde wohnt, kann ich dann die Polizei zur datenerhebung holen bzw. würde diese kommen?

Verfasst: 26.09.2013, 17:15
von Manannan
Die Klage muss binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und der Identität des Störers bei Gericht einlangen.

Re: Besitzstörung

Verfasst: 29.09.2013, 07:10
von Outllaw
Markus Edlinger hat geschrieben:Guten Tag!

Ich habe folgendes Problem.

Da wir in einem relativ neu gebautem Haus leben und noch keinen Zaun um unser Grundstück haben, kommt es des Öfteren vor, das Fremde über unser Grundtück laufen bzw auch mit dem Fahrrad durchfahren, sprich unser Grundstück als Abkürzung verwenden.

Ich habe diese beiden Fremden schon höflich gebeten das zu unterlassen, jedoch ohne Erfolg.
Im Gegenteil, ich bekam blöd freche Antworten.

Was kann ich rechtlich gesehen tun und wie gehe ich vor?

Danke im voraus.

MfG
Bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt einbringen und den Verdacht mit dem Bekannten äussern, dann ermittelt die Polizei die Indentität des Verursachers.

Verfasst: 29.09.2013, 12:32
von Hubert Neubauer
Anzeige wegen was?

Verfasst: 29.09.2013, 17:47
von Markus Edlinger
Habe schon mal die Polizei angerufen.
Haben gesagt das sie nichts tun können solange der Fremde nicht Fotos vom Haus macht oder Verdacht auf Diebstahl und Einbruch besteht.
Ich soll eben besitzstörungsklage einbringen, aber wie wenn ich keine Daten habe?
Kann ich in diesem fall nicht die Polizei zur datenerhebung holen um damit die Klage einzubringen?