Belastungs- und Veräußerungsverbot

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Alexander Walder
Beiträge: 1
Registriert: 23.09.2013, 16:56

Belastungs- und Veräußerungsverbot

Beitrag von Alexander Walder » 23.09.2013, 17:08

Hallo,

kurze und einfache Frage:

Ich habe von meinem Vater vor 3 Jahren eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen. (Er hat sie gekauft und mir übertragen)

Die Liegenschaft ist mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen.

Ich wohne dort, er nicht.

Kann ich ein Zimmer ohne Zustimmung meines Vaters vermieten trotz des B-u VVerbot?

Er wohnt 300 km weit weg und hat die Wohnung nie gekauft um dort einmal wohnen zu können/wollen, sondern um sich - als ich und mein Bruder noch studierten - 2x Miete zu ersparen.

Bruder wohnt mittlerweile nicht mehr dort, deshalb möchte ich das freigewordene Zimmer gerne vermieten.

Darf ich das ohne seine Zustimmung?

Danke für die Hilfe,

lg



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 25.09.2013, 20:03

Belastungs- und Veräußerungsverbot bedeutet, dass das Haus nicht mit einer Hypothek belastet bzw nicht verkauft werden darf.
Die Vermietung ist dadurch nicht eingeschränkt.

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