Hallo,
kurze und einfache Frage:
Ich habe von meinem Vater vor 3 Jahren eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen. (Er hat sie gekauft und mir übertragen)
Die Liegenschaft ist mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen.
Ich wohne dort, er nicht.
Kann ich ein Zimmer ohne Zustimmung meines Vaters vermieten trotz des B-u VVerbot?
Er wohnt 300 km weit weg und hat die Wohnung nie gekauft um dort einmal wohnen zu können/wollen, sondern um sich - als ich und mein Bruder noch studierten - 2x Miete zu ersparen.
Bruder wohnt mittlerweile nicht mehr dort, deshalb möchte ich das freigewordene Zimmer gerne vermieten.
Darf ich das ohne seine Zustimmung?
Danke für die Hilfe,
lg
Belastungs- und Veräußerungsverbot
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- Registriert: 23.09.2013, 16:56
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