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Vermessungsfehler

Verfasst: 23.09.2013, 17:05
von Outllaw
Von Ingenieurkonsulenten wurde ich zu einer Grundverhandlung eingeladen.
Nach der Vermessung unterschrieb ich das Protokoll in gutem Glauben an die Vermessungskunst.
Am nächsten Tag habe ich zwei Vermessungspunkte nachgemessen und dabei festgestellt , dass man sich um 8 cm vermessen hat.
Nun ist dies nicht sehr viel, entscheidet aber, dass der Zaun auf meinem Grundstück steht.
Die Vermesser hatten sich nach Skizzen aus dem Jahre 1938, die im Grundbuch hinterlegt waren gestützt. Nun sind Angaben aus diesen Jahren meist sehr politisch zustande gekommen, wie wir auch selbst erlebt haben.
Was kann man gegen diesen Fehler unternehmen.
Ein Vermessungsprotokoll wurde mir noch nicht zugestellt?

Verfasst: 25.09.2013, 20:00
von Manannan
Der Ingenieurkonsulent haftet als Sachverständiger für den Fehler. Er hat daher auf seine Kosten neu zu vermessen.

Verfasst: 28.09.2013, 11:16
von Outllaw
Besten Dank für die Information.
Reicht dazu ein Einspruch und muss ein schriftliches Protokoll erstellt und zugestellt werden.

Verfasst: 01.10.2013, 08:28
von Manannan
Günstig wäre, dass Sie sich mit dem Geometer am besten noch vor Erstellung der Vermessungsurkunde in Verbindung setzen und ihn auf den Fehler hinweisen.