Rauswurf aus Elternhaus
Rauswurf aus Elternhaus
Hallo! Ich lebe mit meinen 2 Kindern und meinem Mann im Haus meiner Eltern. Vor einer Woche eröffnete meine Mutter mir das ich 3 Monate zeit zum ausziehen habe (sprich:sie wirft uns raus). Ich lebe zwar in einer eigenen Wohnung aber es gab keinen Mietvertrag. Am kommenden WE ziehen wir schon in die neue Wohnung. Meine Frage jetzt: kann mir meine Mutter irgendetwas anhaben? zb das sie die Wohnung renovieren lässt und mir dann Rechnungen schickt oder dergleichen?
an und für sich nicht - Wenn für die Nutzung nichts gezahlt wurde (zB nur diee reinen Betriebskosten), liegt ein sogenanntes familienrechtliches Wohnverhältnis vor, das zwar jederzeit auflösbar ist (bei Selbsterhaltungsfähigkeit der Tochter/des Sohnes), aber sonst keine besonderen Verpflichtungen schafft. Wenn natürlich ein Schaden schulhaft herbeigeführt wird (etwas kaputt gemacht wird), dann haftet man nach den normalen Schadenersatzregelungen.
Wenn etwas für die Nutzung etwas gezahlt wurde (also ein Betrag, der über die reinen Betriebskosten hinaus reicht), dann liegt ein Mietverhältnis vor (ist ganz egal, ob der Mietvertrag schriftlich oder nur mündlich ist). Dann gibt es bestimmte Regelungen, im wesentlichen gilt, dass für normale Abnutzung nicht gehaftet wird, wohl aber für übergebührliche Abnützung - § 1111 ABGB.
Wenn etwas für die Nutzung etwas gezahlt wurde (also ein Betrag, der über die reinen Betriebskosten hinaus reicht), dann liegt ein Mietverhältnis vor (ist ganz egal, ob der Mietvertrag schriftlich oder nur mündlich ist). Dann gibt es bestimmte Regelungen, im wesentlichen gilt, dass für normale Abnutzung nicht gehaftet wird, wohl aber für übergebührliche Abnützung - § 1111 ABGB.
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