Rauswurf aus Elternhaus

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Mama11
Beiträge: 1
Registriert: 23.09.2013, 11:10

Rauswurf aus Elternhaus

Beitrag von Mama11 » 23.09.2013, 11:23

Hallo! Ich lebe mit meinen 2 Kindern und meinem Mann im Haus meiner Eltern. Vor einer Woche eröffnete meine Mutter mir das ich 3 Monate zeit zum ausziehen habe (sprich:sie wirft uns raus). Ich lebe zwar in einer eigenen Wohnung aber es gab keinen Mietvertrag. Am kommenden WE ziehen wir schon in die neue Wohnung. Meine Frage jetzt: kann mir meine Mutter irgendetwas anhaben? zb das sie die Wohnung renovieren lässt und mir dann Rechnungen schickt oder dergleichen?



Condor2
Beiträge: 25
Registriert: 02.07.2013, 14:29

Beitrag von Condor2 » 24.09.2013, 20:40

an und für sich nicht - Wenn für die Nutzung nichts gezahlt wurde (zB nur diee reinen Betriebskosten), liegt ein sogenanntes familienrechtliches Wohnverhältnis vor, das zwar jederzeit auflösbar ist (bei Selbsterhaltungsfähigkeit der Tochter/des Sohnes), aber sonst keine besonderen Verpflichtungen schafft. Wenn natürlich ein Schaden schulhaft herbeigeführt wird (etwas kaputt gemacht wird), dann haftet man nach den normalen Schadenersatzregelungen.

Wenn etwas für die Nutzung etwas gezahlt wurde (also ein Betrag, der über die reinen Betriebskosten hinaus reicht), dann liegt ein Mietverhältnis vor (ist ganz egal, ob der Mietvertrag schriftlich oder nur mündlich ist). Dann gibt es bestimmte Regelungen, im wesentlichen gilt, dass für normale Abnutzung nicht gehaftet wird, wohl aber für übergebührliche Abnützung - § 1111 ABGB.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 187 Gäste