Küche im Wohnrecht

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tanja semmering
Beiträge: 21
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Küche im Wohnrecht

Beitrag von tanja semmering » 23.09.2013, 06:27

HalliHallo!

Folgende Frage "plagt" mich, da es eigentlich nicht ganz alltäglich zu sein scheint ;-)
1 Wohnhaus mit Erdgeschoß und 1. Stockwerk. Im Erdgeschoß befindet sich 1 Schlafzimmer + Wohnzimmer. Im 1. Stockwerk befindet sich Bad/Wc, Küche, 1 Schlafzimmer.

Haus hat 1 alleinigen Eigentümer, im Obergeschoß haben mehrere Personen ein nicht grundbücherlich eingetragenes Wohnungsgebrauchsrecht. Dem Eigentümer bleiben das Erdgeschoß + Mitbenützung von Küche und Bad/Wc im 1. Stockwerk.

Ist es nun in Ordnung wenn eine der Personen mit Wohnungsgebrauchsrecht in der Küche ein Bett hinstellt und das als seinen Schlafplatz nutzt? Ich meine gegen den Willen des Eigentümers der das Erdgeschoß bewohnt und die Küche zum Kochen und Essen benutzen will wann es eben notwendig ist? Ist keine große Küche, eben Küchenzeile mit Esstisch, paar Stühlen, vielleicht 20 m².

Hat da vielleicht jemand eine Antwort drauf?

lg



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 25.09.2013, 19:58

Wenn er in seinem Recht, die Küche zum Kochen und Essen (mit) benützen zu dürfen, nicht gestört wird, dann kann mE dagegen kein Einwand erhoben werden.

tanja semmering
Beiträge: 21
Registriert: 07.09.2012, 17:53

Beitrag von tanja semmering » 18.10.2013, 14:27

Ja, klingt so plausibel. Danke!

liebe grüße

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