Folgende Frage "plagt" mich, da es eigentlich nicht ganz alltäglich zu sein scheint

1 Wohnhaus mit Erdgeschoß und 1. Stockwerk. Im Erdgeschoß befindet sich 1 Schlafzimmer + Wohnzimmer. Im 1. Stockwerk befindet sich Bad/Wc, Küche, 1 Schlafzimmer.
Haus hat 1 alleinigen Eigentümer, im Obergeschoß haben mehrere Personen ein nicht grundbücherlich eingetragenes Wohnungsgebrauchsrecht. Dem Eigentümer bleiben das Erdgeschoß + Mitbenützung von Küche und Bad/Wc im 1. Stockwerk.
Ist es nun in Ordnung wenn eine der Personen mit Wohnungsgebrauchsrecht in der Küche ein Bett hinstellt und das als seinen Schlafplatz nutzt? Ich meine gegen den Willen des Eigentümers der das Erdgeschoß bewohnt und die Küche zum Kochen und Essen benutzen will wann es eben notwendig ist? Ist keine große Küche, eben Küchenzeile mit Esstisch, paar Stühlen, vielleicht 20 m².
Hat da vielleicht jemand eine Antwort drauf?
lg