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Waffenrecht -Nichtigkeit

Verfasst: 09.06.2005, 18:31
von JUSLINE
Hab da mal eine frage, ob ein Bescheid mit Nichtigkeit bedroht ist bei dem das Alte Waffengesetz(1986) anstatt des Neuen (1996) verwendet wurde. War Kurz nach in Kraft treten des Neuen Gesetzes.




RE: Waffenrecht -Nichtigkeit

Verfasst: 15.06.2005, 09:03
von JUSLINE
Kommt darauf an wann der Gültigkeisbeginn des neuen Waffenrechtes begann.

Wenn zum Zeitpunkt der Bescheidserlassung das neue Gesetz galt ist der Bescheid mit Nichtigkeit bedroht, da er auf gegen das Legalitätsprinzip Art. 18 B-VG verstößt bzw. nulla poena sine leges (Keine Strafe ohne Gesetz) § 1 StGB.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

RE: Waffenrecht -Nichtigkeit

Verfasst: 15.06.2005, 09:03
von JUSLINE
Kommt darauf an wann der Gültigkeisbeginn des neuen Waffenrechtes begann.

Wenn zum Zeitpunkt der Bescheidserlassung das neue Gesetz galt ist der Bescheid mit Nichtigkeit bedroht, da er auf gegen das Legalitätsprinzip Art. 18 B-VG verstößt bzw. nulla poena sine leges (Keine Strafe ohne Gesetz) § 1 StGB.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO