Schuldnervertreter stimmt ab für Gläubiger
Verfasst: 12.09.2013, 12:11
Hallo,
ich bin gerade auf der Suche nach einer Antwort auf folgende Frage:
Darf ein Schuldnerverterter, mit einer entsprechenden Vollmacht des Gläubigers, in der Zahlungsplantagsatzung für den Gläubiger abstimmen? Es geht um ein Schuldenregulierungsverfahren und es geht um eine PRO-Stimme.
Nach meiner bisherigen Recherche komme ich zu dem Schluss, dass hier wohl nichts dagegen spricht. In Deutschland wäre das anscheinend auf Grund des §43a BRAO nicht möglich. Bei uns konnte ich nichts entsprechendes finden und auch in der ZPO bzw. der IO und KO konnte ich keinerlei Hinweise finden.
Momentane Lage: Rechtspflegerin meint das geht nicht. Ich bin der Meinung das geht doch.
Gibt es da Erfahrungen?
Vielen Dank
mfg
TK
EDIT: mittlerweile bin ich etwas weiter in meiner Recherche und bin dann doch beim Insichgeschäft bzw. der Doppelvertretung hängen geblieben. Nachdem eine Interessenskollision aber nicht zu befürchten ist (der Gläubiger möchte Pro stimmen und der Schuldner freut sich drüber natürlich auch) trifft das wohl ebenfalls nicht zu. Außerdem deute ich die unterschriebene Vollmacht des Gläubigers als Einwillung bzw. Zustimmung. Ich glaube damit hab ich mir die Antwort auf meine Frage selbst gegeben oder übersehe ich noch etwas? Danke
ich bin gerade auf der Suche nach einer Antwort auf folgende Frage:
Darf ein Schuldnerverterter, mit einer entsprechenden Vollmacht des Gläubigers, in der Zahlungsplantagsatzung für den Gläubiger abstimmen? Es geht um ein Schuldenregulierungsverfahren und es geht um eine PRO-Stimme.
Nach meiner bisherigen Recherche komme ich zu dem Schluss, dass hier wohl nichts dagegen spricht. In Deutschland wäre das anscheinend auf Grund des §43a BRAO nicht möglich. Bei uns konnte ich nichts entsprechendes finden und auch in der ZPO bzw. der IO und KO konnte ich keinerlei Hinweise finden.
Momentane Lage: Rechtspflegerin meint das geht nicht. Ich bin der Meinung das geht doch.
Gibt es da Erfahrungen?
Vielen Dank
mfg
TK
EDIT: mittlerweile bin ich etwas weiter in meiner Recherche und bin dann doch beim Insichgeschäft bzw. der Doppelvertretung hängen geblieben. Nachdem eine Interessenskollision aber nicht zu befürchten ist (der Gläubiger möchte Pro stimmen und der Schuldner freut sich drüber natürlich auch) trifft das wohl ebenfalls nicht zu. Außerdem deute ich die unterschriebene Vollmacht des Gläubigers als Einwillung bzw. Zustimmung. Ich glaube damit hab ich mir die Antwort auf meine Frage selbst gegeben oder übersehe ich noch etwas? Danke