Schuldnervertreter stimmt ab für Gläubiger

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roottjk
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Schuldnervertreter stimmt ab für Gläubiger

Beitrag von roottjk » 12.09.2013, 12:11

Hallo,

ich bin gerade auf der Suche nach einer Antwort auf folgende Frage:

Darf ein Schuldnerverterter, mit einer entsprechenden Vollmacht des Gläubigers, in der Zahlungsplantagsatzung für den Gläubiger abstimmen? Es geht um ein Schuldenregulierungsverfahren und es geht um eine PRO-Stimme.

Nach meiner bisherigen Recherche komme ich zu dem Schluss, dass hier wohl nichts dagegen spricht. In Deutschland wäre das anscheinend auf Grund des §43a BRAO nicht möglich. Bei uns konnte ich nichts entsprechendes finden und auch in der ZPO bzw. der IO und KO konnte ich keinerlei Hinweise finden.

Momentane Lage: Rechtspflegerin meint das geht nicht. Ich bin der Meinung das geht doch.

Gibt es da Erfahrungen?

Vielen Dank

mfg
TK


EDIT: mittlerweile bin ich etwas weiter in meiner Recherche und bin dann doch beim Insichgeschäft bzw. der Doppelvertretung hängen geblieben. Nachdem eine Interessenskollision aber nicht zu befürchten ist (der Gläubiger möchte Pro stimmen und der Schuldner freut sich drüber natürlich auch) trifft das wohl ebenfalls nicht zu. Außerdem deute ich die unterschriebene Vollmacht des Gläubigers als Einwillung bzw. Zustimmung. Ich glaube damit hab ich mir die Antwort auf meine Frage selbst gegeben oder übersehe ich noch etwas? Danke



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 14.09.2013, 07:46

In einem Schuldenregulierungsverfahren stehen sich auf der einen Seite Schuldner und auf der anderen seite Glaeubiger gegenueber

Ein Schuldnervertreter kann natuerlich nicht beide Seiten vertreten, waere ein massiver Interessenkonflikt

roottjk
Beiträge: 4
Registriert: 14.03.2013, 22:07

Beitrag von roottjk » 17.09.2013, 16:25

Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Ich bin mir allerdings unschlüssig ob diese kurze Antwort für diese Situation reicht. Wie gesagt Interessenskonflikt gibt es ja in Wirklichkeit keinen. Es geht hier ja nur um eine Stimmrechtsvollmacht und um keine Vertretung im eigentlich Sinn. Das Recht des Gläubigers positiv abzustimmen wird also von jemand anderem ausgeübt. Ich sehe da den Interessenskonflikt nicht ganz zumal Schuldner und Gläubiger sich ja einig sind. Der Gläubiger stimmt ja mit der Vollmacht sogar noch zu also erkenne ich noch weniger ein Problem.

Übersehe ich etwas? Wenn ja wäre eine Erklärung sehr hilfreich. Danke mfg TK

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