WEG Beschluss zusenden
Verfasst: 04.09.2013, 17:48
Es geht um §24(5) Wohnungseigentumsgesetz. Der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft hat einen Umlaufbeschluss versandt und darin eine Frist zur Rücksendung gesetzt. Soweit ich das verstanden habe, muss er wegem obigen Paragraphen über das Ergebnis dieses Beschlusses durch Aushang und Zusendung an die Eigentümer berichten. Gibt es dazu eine Frist? Der Umlaufbeschluss ist über einen Monat her und bisher gibt's kein Ergebnis. Soweit ich das verstanden habe, starten die Fristen der überstimmten Eigentümer erst nach Zusendung des Beschlusses.
Telefonische Nachfrage bei der Verwaltung hat nicht funktioniert. Keine Reaktion.
Telefonische Nachfrage bei der Verwaltung hat nicht funktioniert. Keine Reaktion.