Es geht um §24(5) Wohnungseigentumsgesetz. Der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft hat einen Umlaufbeschluss versandt und darin eine Frist zur Rücksendung gesetzt. Soweit ich das verstanden habe, muss er wegem obigen Paragraphen über das Ergebnis dieses Beschlusses durch Aushang und Zusendung an die Eigentümer berichten. Gibt es dazu eine Frist? Der Umlaufbeschluss ist über einen Monat her und bisher gibt's kein Ergebnis. Soweit ich das verstanden habe, starten die Fristen der überstimmten Eigentümer erst nach Zusendung des Beschlusses.
Telefonische Nachfrage bei der Verwaltung hat nicht funktioniert. Keine Reaktion.
WEG Beschluss zusenden
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- Registriert: 29.01.2009, 23:28
Beschlüsse der Wohnungseigentumsgemeinschaft
Beschlüsse müssen ordnungsgemäß bekanntgegeben werden (Aushang und Übersendung an die Eigentümer).
Frist zur Bearbeitung eines Umlaufbeschlusses ist gesetzlich nicht normiert, aber es sollte eine angemessene Zeitspanne sein (etwa ein Monat). Kann sich in der Urlaubszeit verzögern.
Wichtig: Fristen zur Anfechtung beginnen erst mit Aushang am schwarzen Brett, bei Massnahmen der ordentlichen Verwaltung 1 Monat, bei Massnahmen der außerordentlichen Verwaltung (Umbau und Veränderungen, Verbesserungen) 3 Monate.
Frist zur Bearbeitung eines Umlaufbeschlusses ist gesetzlich nicht normiert, aber es sollte eine angemessene Zeitspanne sein (etwa ein Monat). Kann sich in der Urlaubszeit verzögern.
Wichtig: Fristen zur Anfechtung beginnen erst mit Aushang am schwarzen Brett, bei Massnahmen der ordentlichen Verwaltung 1 Monat, bei Massnahmen der außerordentlichen Verwaltung (Umbau und Veränderungen, Verbesserungen) 3 Monate.
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