Informationspflicht bei Vorsorgevollmacht?

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Normalbuerger
Beiträge: 17
Registriert: 16.08.2013, 07:24

Informationspflicht bei Vorsorgevollmacht?

Beitrag von Normalbuerger » 22.08.2013, 15:13

Hallo liebes Forum,
wir suchen Auskunft für folgendes Problem, bzw eine Stelle, wo wir Auskunft bekommen können:

eine verwirrte Frau(Geschäftsfähigkeit wird bezweifelt) hat mehrere Kinder und einige Sparbücher. Das 1.Kind überredet die Mutter, eine Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht für das Kind zu errichten, gleichzeitig einen Widerspruch für alle anderen Kinder, eventuell werden auch noch andere Dokumente unterschrieben.

Alle anderen Kinder werden über die Errichtung all dieser Vollmachten weder vom 1.Kind, noch vom Rechtsanwalt bzw Notar informiert.

Gibt es hier keine Informationspflicht für die anderen Kinder? Es geht um die Pflege der Mutter - für die Pflege wollen alle (wie früher jahrelang üblich) über das Vermögen der Mutter Auskunft, was aber das 1.Kind nun plötzlich verwehrt. Die Mutter selbst kennt sich mit Geld nicht mehr aus.

Sind all die Vollmachten/Dokumente mit dieser Vorgeschichte gesetzlich korrekt erstellt worden?

Wir ersuchen um Rat, wohin wir uns wenden können, um hier Klarheit zu bekommen.



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 22.08.2013, 16:09

Wenn die Frau geschäftsfähig war und bei der Vorsorgevollmacht ein RA mitgewirkt hat, ja.

Es besteht keine INformationspflichrt!

Normalbuerger
Beiträge: 17
Registriert: 16.08.2013, 07:24

Beitrag von Normalbuerger » 22.08.2013, 19:19

Wie ist die Situation, wenn die Frau nicht geschäftsfähig war?

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