Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor kurzem bei Extra (RTL) die Aktion mit der Hochzeitsstürmung gesehen.
Meine Frage:
Wenn der Schuldner Kleidung anhätte mit Brillianten und Diamanten, dürfte die Kleidung auch gepfändet werden oder nicht? Bitte nach Österreichischem Recht.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias B.
Taschenpfändung
Alle Sachen, die der Gerichtsvollzieher bei der Taschenpfändung vorfindet, sind nach österr. Recht grundsätzlich pfändbar.
Handelt es sich um fremdes Eigentum (zB Leihe oder Eigentumsvorbehalt) so ist dies dem GV sofort bekanntzugeben. Werden diese dennoch gepfändet, so hat der Schuldner unverzüglich den Eigentümer zu verständigen, der diese mittels Exzindierungsklage herausklagen kann, falls der GV sich weigern sollte.
Kleidung kann nach Wertgegenständen durchsucht werden. Es wird dann nicht die Kleidung, sondern es werden die darin befindlichen oder darauf angebrachten Wertgegenstände gepfändet.
Sind diese nicht entfernbar, so hat der Gläubiger einen entsprechenden Ersatz bereitzustellen, falls keine andere geeignete Kleidung verfügbar ist.
Handelt es sich um fremdes Eigentum (zB Leihe oder Eigentumsvorbehalt) so ist dies dem GV sofort bekanntzugeben. Werden diese dennoch gepfändet, so hat der Schuldner unverzüglich den Eigentümer zu verständigen, der diese mittels Exzindierungsklage herausklagen kann, falls der GV sich weigern sollte.
Kleidung kann nach Wertgegenständen durchsucht werden. Es wird dann nicht die Kleidung, sondern es werden die darin befindlichen oder darauf angebrachten Wertgegenstände gepfändet.
Sind diese nicht entfernbar, so hat der Gläubiger einen entsprechenden Ersatz bereitzustellen, falls keine andere geeignete Kleidung verfügbar ist.
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