Hallo liebes Forum,
wenn es bei 2 Streitparteien einen Briefwechsel gibt, wie ist der Inhalt zu bewerten, wenn der Briefinhalt und die Unterschrift nur in Form einer (Farb-)Kopie geschickt werden?
Kann so ein Brief als Beweismittel vor Gericht verwendet werden? Die Informationen sind wichtig, aber wie ist die Gültigkeit einer Kopie zu sehen?
Kann der Sender alles abstreiten, wenn kein Orginal bzw keine Orginalunterschrift vorliegt?
Danke für die Info
Brief mit Unterschrift, jedoch nur Kopie - kein Orginal
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Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. D.h. es ist grundsätzlich nicht notwendig, Dokumente (Verträge, Briefe, etc.) eigenhändig zu unterschreiben. Auch durch das Versenden bspw. eingescannter Kopien können rechtswirksam Verträge geschlossen werden.
Vor Gericht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Es kann grundsätzlich alles als Beweis verwendet werden. Es obliegt dem Richter, ob bzw. inwieweit er einzlenen Beweisanboten Glauben schenkt. Dass Briefe nicht im Original vorliegen, kommt in der Praxis sogar häufig vor. Bspw. werden Briefe oft eigescannt und per e-mail an die Gegenseite geschickt. Solche Beweise gibt es in der Praxis also sehr häufig.
Vor Gericht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Es kann grundsätzlich alles als Beweis verwendet werden. Es obliegt dem Richter, ob bzw. inwieweit er einzlenen Beweisanboten Glauben schenkt. Dass Briefe nicht im Original vorliegen, kommt in der Praxis sogar häufig vor. Bspw. werden Briefe oft eigescannt und per e-mail an die Gegenseite geschickt. Solche Beweise gibt es in der Praxis also sehr häufig.
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