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Privatsphäre, Handynutzung

Verfasst: 14.08.2013, 20:37
von Berteel
Zur Fragestellung:

Person A schreibt per Handy angeblich mit Person B über vertrauliche Dinge, A weiß aber nicht, dass er eigentlich meist mit C schreibt da dieser Zugriff auf das Handy von B hat. In den Nachrichten hat sich C als B ausgegeben.

Kann A irgend etwas unternehmen, wenn C Dinge veröffentlich die für B gedacht waren? Bzw. gibt es Möglichkeiten dies im Voraus zu unterbinden.

mfg

Verfasst: 14.08.2013, 22:46
von Manannan
Veröffentlichung bzw Weitergabe ohne Ihre Zustimmung fällt unter den Brief- und Bildnisschutz des § 77 UrhG. Zivil- und strafrechtliche Möglichkeiten, siehe dort!
Abhängig vom Umstand wäre auch eine strafrechtliche Verfolgung gem § 118 StGB möglich.