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Dienstbarkeit - Weg über Nachbargrundstück

Verfasst: 13.08.2013, 18:26
von denise85
Ich bin Mieter einer Gemeindewohnung in Wien. Bisher konnten wir über das Nachbargrundstück (5m langer Weg) gehen um auf einen anderen Weg (öffentlicher Weg) zu gelangen. Das Nachbargrundstück wurde nun verkauft und seitens des neuen Nachbarn ein Zaun errichtet. Der Weg über das Nachbargrundstück wird seit über 40 Jahren von Mietern genutzt, ist aber nicht im Grundbuch eingetragen. Darf uns der Nachbar nun den Weg "versperren" oder haben wir diese Dienstbarkeit "ersessen"? Ist diese Dienstbarkeit Personen bezogen? Ich wohne erst seit 5 Jahren in dieser Wohnung, hätte ich Chancen wenn ich die Dienstbarkeit einklagen würde? Wenn ein Mieter über 30 Jahre lang diesen Weg benutzt dies Einklagen würde, dürfte nur jener Mieter den Weg nutzen bzw hätte dieser überhaupt Cancen?

Danke für jeden Rat bzw. Hinweise in welchen Pragrafen/Kommentaren/ENtscheidungen etc. nachlesen kann!!!

DANKE

Verfasst: 08.09.2013, 05:23
von Hank
Sinn einer Dienstbarkeit ist, dass der Nachbar auf zumutbare und bequeme Weise zu seinem Bestand kommt. Bei einem Gemeindebau wird es wohl einen regulären, also zumutbaren Weg geben. Dienstbarkeiten erlöschen sowieso bei Zwecklosigkeit.