Nachbar baut Zaun auf unserem Grundstück und droht!

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westi89
Beiträge: 2
Registriert: 13.08.2013, 09:52

Nachbar baut Zaun auf unserem Grundstück und droht!

Beitrag von westi89 » 13.08.2013, 10:08

Ich brauche fachliche Hilfe! Unser Nachbar hat vor einiger Zeit einen Zaun auf unserem Grundstück gebaut. Sieht übrigens aus wie ein Ghettozaun.
Er weigert sich seit langem, den Zaun zu entfernen und droht mit seinem Anwalt, Besitzstörungsklage zu stellen, wenn wir den Zaun entfernen! Es handelt sich um ein Haus mit 2 Wohneinheiten, davon sind 11/21 unser Eigentum und 10/21 im Besitz des Nachbarn. Dieser nutzt jedoch von der gesamten Grünfläche 501 m2 und uns bleiben 128 m2! Er weigert sich mit allen Mitteln, unseren Grundstücksanteil freizugeben! Er wohnt seit eineinhalb Jahren nicht mehr im Haus sondern hat vermietet. Der Mieter handelt in Absprache in seinem Sinn und verbietet uns den Zugang zu unserem Grundstückanteil, auch zu Dachrinnen usw.
Bitte dringend um Hilfe!



Jakob Leinsmer
Beiträge: 13
Registriert: 30.07.2013, 18:08

Beitrag von Jakob Leinsmer » 18.08.2013, 21:49

Die Besitzstörungsklage zielt auf den letzten (faktischen) Besitzstand ab. D.h. auch wenn Ihr Nachbar einen Teil des Grundstücks unrechtmäßig benutzt, kann er mit seiner Besitzstörungsklage Erfolg haben.

Miteigentum bedeutet, dass Ihnen ein ideeller Anteil von 11/21 der ganzen Sache gehört. Ihnen gehört also beiden gemeinsam die ganze Sache. Grundsätzlich können sie daher auch nur gemeinsam darüber verfügen bzw. sich über die Nutzung gemeinsam einigen. Je nach Angelegenheit entweder einstimmig oder mit Mehrheitsentscheidung (11/21). Keinesfalls kann aber Ihr Nachbar mit einem Anteil von 10/21 allein Entscheidungen treffen. Sie könnten das allenfalls. Eine Vermietung seitens Ihres Nachbarns ohne Ihre Zustimmung ist daher jedenfalls unzulässig.
Sie haben jetzt mehrere Möglichkeiten:
  • Sie können eine Neuregelung der Benutzung bei Gericht beantragen. Das Gericht regelt dann, wer welchen Teil der Liegenschaft (im Verhältnis seines Anteils) nutzen darf.
  • Sie können (sofern möglich) eine Teilung durch das Gericht beantragen.(Realteilung) Jeder hat dann sein eigenes Grundstück.
  • Sie können Zivilteilung durch das Gericht beantragen. Die Liegenschaft wird versteigert und der Erlös geteilt.
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