Gewerbeberechtigung Nachsicht!
Verfasst: 29.01.2002, 19:58
Ich habe leider im Jahre 97 einen 16er Paragraph bekommen und habe nun probleme mit der beschaffung meines eigenen Gewerbescheines.
Ich muss Nachsicht beantragen.
Meine Frage? Gibt es irgendwelche Fälle die man hernehmen kann oder gibt es eine gesetzliche richtlinie bezüglich einer höhe der Strafe oder so..
Ich muss Nachsicht beantragen.
Meine Frage? Gibt es irgendwelche Fälle die man hernehmen kann oder gibt es eine gesetzliche richtlinie bezüglich einer höhe der Strafe oder so..