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Begriffserklärung - Wer ist Versicherungsvermittler?

Verfasst: 08.08.2013, 21:45
von Manuel Moehring
Hallo,

im Zusammenhang mit meiner Bachelorarbeit, in der es um die Novellierung der EU-Richtlinie 2002/92/EG (IMD2) geht fällt es mir schwer, dem Oberbegriff Versicherungsvermittler einzelne Berufsbilder zuzuordnen.

Nach § 137 GewO Absatz 1 würde sowohl der Versicherungsagent als auch der Versicherungsmakler darunter fallen.
Jedoch grenzt § 137a GewO Absatz 1 weiter ein, dass "Tätigkeiten nicht als Versicherungsvermittlung gelten , wenn sie von einem Versicherungsunternehmen oder einem Angestellten eines Versicherungsunternehmens, der unter der Verantwortung des Versicherungsunternehmens tätig wird, ausgeübt werden." Der Versicherungsagent ist allerdings mMn unter der Verantwortung des Versicherungsunternehmens tätig, er kann in dessen Namen Versicherungen abschließen. Und wie würdet ihr den wirklich unabhängigen Versicherungsberater, der weder unter Verantwortung eines Versicherungsunternehmen steht noch per Provision oder Courtage vergütet wird einordnen?

Vielen Dank, Manuel

Verfasst: 08.08.2013, 22:53
von Manannan
In den Materialien zu §§ 137 und 137a GewO sowie § 26 MaklerG lesen!