Verlassenschaft

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JUSLINE
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Verlassenschaft

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2005, 09:15

Ich hätte eine Frage die Verlassenschaften betrifft:

Wenn die Erbschaft nicht angenommen wird, erhält doch der Staat alles, wie schaut das mit den Begräbniskosten aus?

Es sind 5 Kinder vorhanden, keiner will die Verlassenschaft annehmen. Meine Mutter hat sich um die ganzen Begräbnisformalitäten gekümmert und hat da natürlich auch alles unterschrieben was die Kosten betrifft. Muss Sie das jetzt alles zahlen wenn Sie Verlassenschaft gar nicht annehmen will oder wie ist das geregelt? Einen Teil hat sie schon einbezahlt, jetzt stellt sich die Frage ob sie den Rest überhaupt noch zahlen soll/muss?




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JUSLINE
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RE: Verlassenschaft

Beitrag von JUSLINE » 31.05.2005, 23:57

Wenn bei der Verlassenschaft ein Guthaben da war, werden die Begräbniskosten vorher abgezogen. Sie braucht das Erbe nicht antreten, bekommt aber die Begräbniskosten ersetzt.


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