Maklerprovision
Maklerprovision
Hallo,
ich hätte da ein paar Fragen zur Maklerprovision bei Immobilien.
Ein Objekt XY steht zum Verkauf, und ein Makler stellt es ins Internet.
Ein potentieller Käufer "K" kommt zu diesem Haus über Mundpropaganda von Nachbarn etc.
Ein Verwandter V, des potentiellen Käufers sieht das Haus im Internet, und leitet ihm mit einer Weiterleitungsfunktion auf der Website dieses Haus weiter.
Angenommen der Makler könnte sehen, wer wem das Haus weitergeleitet hat, kann er die Provision einfordern?
Ein direkter Kontakt mit dem Makler seitens des Käufers bzw. Verwandten hat nie statt gefunden bzw. bestanden. Auch Name und Adresse des Verkäufers bzw. des Hauses wurden nicht bekannt gegeben, da wie gesagt kein Kontakt mit dem Makler bestanden hat.
Kann der Makler dennoch ins Grundbuch schauen (reinschauen schon, das ist ja für jeden zugänglich) und mir dann die Rechnung schicken?
ich hätte da ein paar Fragen zur Maklerprovision bei Immobilien.
Ein Objekt XY steht zum Verkauf, und ein Makler stellt es ins Internet.
Ein potentieller Käufer "K" kommt zu diesem Haus über Mundpropaganda von Nachbarn etc.
Ein Verwandter V, des potentiellen Käufers sieht das Haus im Internet, und leitet ihm mit einer Weiterleitungsfunktion auf der Website dieses Haus weiter.
Angenommen der Makler könnte sehen, wer wem das Haus weitergeleitet hat, kann er die Provision einfordern?
Ein direkter Kontakt mit dem Makler seitens des Käufers bzw. Verwandten hat nie statt gefunden bzw. bestanden. Auch Name und Adresse des Verkäufers bzw. des Hauses wurden nicht bekannt gegeben, da wie gesagt kein Kontakt mit dem Makler bestanden hat.
Kann der Makler dennoch ins Grundbuch schauen (reinschauen schon, das ist ja für jeden zugänglich) und mir dann die Rechnung schicken?
Ich weiss im Moment nur, dass es kein Alleinvermittler war, also das der Verkäufer auch selber wen finden kann.
Warum ist hier eine Provisionspflicht gegeben? Der Makler hatte zum Käufer keinen Kontakt, und hat Verkäufer und Käufer nicht namhaftgemacht bzw. zusammengebracht, da sich der Käufer direkt gemeldet hat.
Das der Käufer, nachdem er bereits von dem Haus wusste, ein Inserat weitergeleitet bekommen hat, dafür kann er ja nichts oder?
Warum ist hier eine Provisionspflicht gegeben? Der Makler hatte zum Käufer keinen Kontakt, und hat Verkäufer und Käufer nicht namhaftgemacht bzw. zusammengebracht, da sich der Käufer direkt gemeldet hat.
Das der Käufer, nachdem er bereits von dem Haus wusste, ein Inserat weitergeleitet bekommen hat, dafür kann er ja nichts oder?
Ihre Frage ist berechtigt:
1.) Es ist vollkommen unerheblich, welche Vereinbarung zwischen VERKÄUFER und Makler bestand.
2.) Für die Frage, ob Sie als KÄUFER provisionspflichtig sind, ist nur ausschlaggebend, ob Sie durch die Tätigkeit des Maklers Kenntnis von der konkreten Abschlussgelegenheit erhalten haben, oder nicht.
Wenn dem so war, dann schulden Sie Provision, wen nicht, dann nicht.
Wie die jeweilige Beweislage ist, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, daher kann man konkret zu Ihrem Sachverhalt nichts sagen.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
1.) Es ist vollkommen unerheblich, welche Vereinbarung zwischen VERKÄUFER und Makler bestand.
2.) Für die Frage, ob Sie als KÄUFER provisionspflichtig sind, ist nur ausschlaggebend, ob Sie durch die Tätigkeit des Maklers Kenntnis von der konkreten Abschlussgelegenheit erhalten haben, oder nicht.
Wenn dem so war, dann schulden Sie Provision, wen nicht, dann nicht.
Wie die jeweilige Beweislage ist, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, daher kann man konkret zu Ihrem Sachverhalt nichts sagen.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 176 Gäste