Maklerprovision

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Synonym
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Maklerprovision

Beitrag von Synonym » 05.08.2013, 09:54

Hallo,

ich hätte da ein paar Fragen zur Maklerprovision bei Immobilien.

Ein Objekt XY steht zum Verkauf, und ein Makler stellt es ins Internet.

Ein potentieller Käufer "K" kommt zu diesem Haus über Mundpropaganda von Nachbarn etc.

Ein Verwandter V, des potentiellen Käufers sieht das Haus im Internet, und leitet ihm mit einer Weiterleitungsfunktion auf der Website dieses Haus weiter.

Angenommen der Makler könnte sehen, wer wem das Haus weitergeleitet hat, kann er die Provision einfordern?

Ein direkter Kontakt mit dem Makler seitens des Käufers bzw. Verwandten hat nie statt gefunden bzw. bestanden. Auch Name und Adresse des Verkäufers bzw. des Hauses wurden nicht bekannt gegeben, da wie gesagt kein Kontakt mit dem Makler bestanden hat.

Kann der Makler dennoch ins Grundbuch schauen (reinschauen schon, das ist ja für jeden zugänglich) und mir dann die Rechnung schicken?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 05.08.2013, 10:46

Wesentlich ist, ob der Makler einen Alleinvermittlungsauftrag hatte. Dies wäre beim Auftraggeber nachzufragen.
Stellte der Makler das Objekt ins Internet wurde er gemäß seinem Auftrag tätig und hat gegen Sie vollen Provisionsanspruch.

Synonym
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Beitrag von Synonym » 05.08.2013, 10:49

Alleinvermittlerauftrag bestand nicht.

Aber ist der Käufer hier provisionspflichtig obwohl vom Makler kein Namhaftmachung, also kein Name oder Adresse gekommen ist da kein Kontakt bestand?

Der Kontakt zum Verkäufer wurde über andere Personen hergestellt.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 05.08.2013, 22:44

Was wurde im Vertrag vereinbart?

Synonym
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Beitrag von Synonym » 06.08.2013, 07:23

In welchem Vertrag?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 06.08.2013, 22:17

Im Vertrag zwischen Eigentümer und Makler.

Synonym
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Beitrag von Synonym » 07.08.2013, 07:34

Das weiß ich momentan nicht. Alleinvermittler war es jedenfalls keiner. Ich wurde auch von niemanden darüber informiert, was Inhalt des Vertrages war.

Im Grunde berührt mich der Vertrag auch nicht oder? Ist ja nicht zwischen mir und Makler sondern zwischen Eigentümer und Makler geschloßen worden.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.08.2013, 19:48

Der Vertrag wäre bezüglich Regelung der Provision für den Makler wichtig. Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes werden Sie ansonsten nicht um die Provisionspflicht herumkommen. Daher ist es wichtig, was konkret mit dem Makler vereinbart wurde.

Synonym
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Beitrag von Synonym » 08.08.2013, 07:48

Ich weiss im Moment nur, dass es kein Alleinvermittler war, also das der Verkäufer auch selber wen finden kann.

Warum ist hier eine Provisionspflicht gegeben? Der Makler hatte zum Käufer keinen Kontakt, und hat Verkäufer und Käufer nicht namhaftgemacht bzw. zusammengebracht, da sich der Käufer direkt gemeldet hat.

Das der Käufer, nachdem er bereits von dem Haus wusste, ein Inserat weitergeleitet bekommen hat, dafür kann er ja nichts oder?

MG
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Beitrag von MG » 09.08.2013, 10:38

Ihre Frage ist berechtigt:

1.) Es ist vollkommen unerheblich, welche Vereinbarung zwischen VERKÄUFER und Makler bestand.

2.) Für die Frage, ob Sie als KÄUFER provisionspflichtig sind, ist nur ausschlaggebend, ob Sie durch die Tätigkeit des Maklers Kenntnis von der konkreten Abschlussgelegenheit erhalten haben, oder nicht.

Wenn dem so war, dann schulden Sie Provision, wen nicht, dann nicht.

Wie die jeweilige Beweislage ist, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, daher kann man konkret zu Ihrem Sachverhalt nichts sagen.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.08.2013, 12:36

ad 1.) Ganz so sehe ich es nicht!
Es kann ja durchaus auch nur eine Innenprovision vereinbart worden sein. Damit würden sich sämtliche Spekualtionen über die Provisionspflicht des Käufers erübrigen.

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