Betrugs Anzeige (Versuch) HILFE!
Betrugs Anzeige (Versuch) HILFE!
hallo
Lange Geschichte daher stelle ich es kurz. Ich habe so eben eine Anzeige auf Betrug (Versuch) vom eine Pizzeria bekommen da ich die Rechnung nicht bezahlt hab bzw. bin aufgestanden und gegangen wegen lange Wartezeit (über 1Stunde). Nach ein Paar Sekunden lief mir der Kellner nach. Ich wollte die Rechnung nicht bezahlen. Habe im nachhinein die Rechnung begleichen wollen jedoch wollte das der Kellner nicht. Wo die Polizei da war hatte ich sogar das Geld hingelegt und der Kellner nahm es aber nicht an. Rechnungsbetrag von konsumierten Produkte (Cola & Mineral) dürfte nicht über 7/8€ sein. Die Pizzas die falsch und spät ankammen werden selbstverständlich nicht bezahlt.
Jetzt hab ich eine Anzeige. Mit was ist zu rechnen? Kosten? Strafe? Wie hoch ca.?
Bitte um Rat. Habe noch nie eine Strafe bis jetzt gehabt. Aja das ganze fand in Wien statt.
Danke.
Lange Geschichte daher stelle ich es kurz. Ich habe so eben eine Anzeige auf Betrug (Versuch) vom eine Pizzeria bekommen da ich die Rechnung nicht bezahlt hab bzw. bin aufgestanden und gegangen wegen lange Wartezeit (über 1Stunde). Nach ein Paar Sekunden lief mir der Kellner nach. Ich wollte die Rechnung nicht bezahlen. Habe im nachhinein die Rechnung begleichen wollen jedoch wollte das der Kellner nicht. Wo die Polizei da war hatte ich sogar das Geld hingelegt und der Kellner nahm es aber nicht an. Rechnungsbetrag von konsumierten Produkte (Cola & Mineral) dürfte nicht über 7/8€ sein. Die Pizzas die falsch und spät ankammen werden selbstverständlich nicht bezahlt.
Jetzt hab ich eine Anzeige. Mit was ist zu rechnen? Kosten? Strafe? Wie hoch ca.?
Bitte um Rat. Habe noch nie eine Strafe bis jetzt gehabt. Aja das ganze fand in Wien statt.
Danke.
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- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Da Sie auch Getränke konsumierten und diese nicht bezahlten (Hinweis für H.Neubauer), liegt Zechprellerei vor. Das Bezahlen am nächsten Tag erfolgte zu einem Zeitpunkt, wo die Strafverfolgungsbehörde (Polizei) bereits Kenntnis hatte. Somit scheidet auch tätige Reue aus.
Auf Grund der Geringfügigkeit des Betrages wird nicht viel herauskommen. Eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wird eher nicht der Fall sein.
Auf Grund der Geringfügigkeit des Betrages wird nicht viel herauskommen. Eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wird eher nicht der Fall sein.
Es müsste doch bewiesen werden das es meine Absicht wäre vom Anfang an nicht zu zahlen oder nicht? Es war bestimmt nicht meine Absicht.
Ich wollte es in dem Moment nicht bezahlen. Wo er mich dann mehrmals gebeten hat das zu begleichen, bin ich drauf gekommen das ich falsch ragiere und wollte es auch begleichen. Plötzlich hatte er es verweigert an zunehmen.
Ich wollte es in dem Moment nicht bezahlen. Wo er mich dann mehrmals gebeten hat das zu begleichen, bin ich drauf gekommen das ich falsch ragiere und wollte es auch begleichen. Plötzlich hatte er es verweigert an zunehmen.
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