Betrugs Anzeige (Versuch) HILFE!

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moreg
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Betrugs Anzeige (Versuch) HILFE!

Beitrag von moreg » 05.08.2013, 01:57

hallo

Lange Geschichte daher stelle ich es kurz. Ich habe so eben eine Anzeige auf Betrug (Versuch) vom eine Pizzeria bekommen da ich die Rechnung nicht bezahlt hab bzw. bin aufgestanden und gegangen wegen lange Wartezeit (über 1Stunde). Nach ein Paar Sekunden lief mir der Kellner nach. Ich wollte die Rechnung nicht bezahlen. Habe im nachhinein die Rechnung begleichen wollen jedoch wollte das der Kellner nicht. Wo die Polizei da war hatte ich sogar das Geld hingelegt und der Kellner nahm es aber nicht an. Rechnungsbetrag von konsumierten Produkte (Cola & Mineral) dürfte nicht über 7/8€ sein. Die Pizzas die falsch und spät ankammen werden selbstverständlich nicht bezahlt.

Jetzt hab ich eine Anzeige. Mit was ist zu rechnen? Kosten? Strafe? Wie hoch ca.?

Bitte um Rat. Habe noch nie eine Strafe bis jetzt gehabt. Aja das ganze fand in Wien statt.

Danke.



moreg
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Beitrag von moreg » 05.08.2013, 11:59

Kennt sich da keiner aus?

gf0801
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Beitrag von gf0801 » 05.08.2013, 13:23

Dazu fällt mir das Thema Tatausgleich ein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tatausgleich

Manannan
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Beitrag von Manannan » 05.08.2013, 14:08

Wenn Sie bisher unbescholten waren, dann wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit einer diversionellen Maßnahme (Zahlung eines Geldbetrages) erledigen.

moreg
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Beitrag von moreg » 05.08.2013, 16:32

wie hoch wäre die Strafe ca.? wird das im Strafregister stehen? Behindert das mein Antrag auf Staatsbürgerschaft? Wie löse ich am besten so was?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 05.08.2013, 21:52

Warum sollte es eine strafe geben wenn er berechtigt die zahlung verweigert? Falsche pizza und zu spaet serviert...

Manannan
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Beitrag von Manannan » 05.08.2013, 22:41

@H. Neubauer

Bitte Sachverhalt genau lesen!!

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 06.08.2013, 06:31

Hab ich

moreg
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Beitrag von moreg » 06.08.2013, 13:15

Ich war so eben in die Pizzeria gestern Abend und hab die Rechnung beglichen( nur Getränke). Hab keine Bestätigung von ihm bekommen aber das dürfte kein Problem sein da ein Zeuge dabei war.

Kann mann die Anzeige einstellen?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 06.08.2013, 22:22

Da Sie auch Getränke konsumierten und diese nicht bezahlten (Hinweis für H.Neubauer), liegt Zechprellerei vor. Das Bezahlen am nächsten Tag erfolgte zu einem Zeitpunkt, wo die Strafverfolgungsbehörde (Polizei) bereits Kenntnis hatte. Somit scheidet auch tätige Reue aus.
Auf Grund der Geringfügigkeit des Betrages wird nicht viel herauskommen. Eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wird eher nicht der Fall sein.

moreg
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Beitrag von moreg » 06.08.2013, 23:18

gibt es ein Weg für die Einstellung? wie hoch wäre die Strafe ca.? wird das im Strafregister stehen? Behindert das mein Antrag auf Staatsbürgerschaft?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.08.2013, 19:37

Auf Grund der Geringfügigkeit wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren gem § 191 StPO einstellen.

moreg
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Beitrag von moreg » 08.08.2013, 12:18

Es müsste doch bewiesen werden das es meine Absicht wäre vom Anfang an nicht zu zahlen oder nicht? Es war bestimmt nicht meine Absicht.

Ich wollte es in dem Moment nicht bezahlen. Wo er mich dann mehrmals gebeten hat das zu begleichen, bin ich drauf gekommen das ich falsch ragiere und wollte es auch begleichen. Plötzlich hatte er es verweigert an zunehmen.

moreg
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Beitrag von moreg » 08.08.2013, 12:23

Manannan hat geschrieben:Auf Grund der Geringfügigkeit wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren gem § 191 StPO einstellen.
Welche Geringfügigkeit? Die Summe von 2 Getränke? Wie kann ich sicher sein das es eingestellt wird?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 08.08.2013, 15:47

Lieber Moreg,

ich kann nur die Möglichkeiten nach der StPO aufzeigen.
Alles weitere ist Entscheidung des Staatsanwaltes bzw der Staatsanwältin!

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