Kann die Tilgung einer Schuld mit einem Verwendungszweck?
Verfasst: 02.08.2013, 06:03
Hallo,
angenommen A schuldet B 1000 Euro. B schuldet wiederum C 1000 Euro. Allerdings hat A für B die Haftung gegenüber C übernommen für den Fall, dass B nicht mehr zahlen kann.
Die Frage ist, kann A mit der Zahlung der 1000 von B verlangen, dass er dieses Geld zur Tilgung seiner Schulden gegenüber C verwendet, damit A keine Angst vor einer etweigen Haftung haben muss?
Für beide ausstehenden Leistungen würde ich verschiedene Vertragsverhältnisse annehmen. Also gibt es keinen Bezug bis auf das Personalle zwischen den Forderungen.
angenommen A schuldet B 1000 Euro. B schuldet wiederum C 1000 Euro. Allerdings hat A für B die Haftung gegenüber C übernommen für den Fall, dass B nicht mehr zahlen kann.
Die Frage ist, kann A mit der Zahlung der 1000 von B verlangen, dass er dieses Geld zur Tilgung seiner Schulden gegenüber C verwendet, damit A keine Angst vor einer etweigen Haftung haben muss?
Für beide ausstehenden Leistungen würde ich verschiedene Vertragsverhältnisse annehmen. Also gibt es keinen Bezug bis auf das Personalle zwischen den Forderungen.